Regelfrage über einen Verletzten Spieler der ins Spiel eingreift (Strafstoß)

  • Hallo, ich habe mal noch eine Regelfrage wo ich mir nicht ganz sicher bin.


    Strafstoß-Ausführung. Mit Zustimmung des SR wird neben dem Tor, außerhalb des Spielfeldes, ein Spieler der verteidigenden Mannschaft behandelt. Nach der korrekten Ausführung wird der Ball vom Torwart abgewehrt und prallt zur Seite ab. Nun läuft der Verteidiger, der außerhalb gepflegt wurde, ohne Zustimmung des SR auf das Spielfeld und schießt den Ball ins Mittelfeld. Dadurch verhindert er, dass ein Angreifer den Ball auf das Tor schießen kann.


    Als ich denke mal die Antwort muss so lauten:


    - Gelbe Karte für den Spieler, der unerlaubt das Spielfeld betritt
    - idF für Angreifende Mannschaft an der Stelle, wo der "verletzte" Spieler das Spielfeld betritt




    MfG
    Dominik

    § 1 Der SR hat immer Recht!
    § 2 Sollte der SR mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!

  • Ein wichtiges Detail fehlt bei der an sich korrekten Antwort: Meldung im Spielbericht - und zwar nicht nur wegen der ausgesprochenen Verwarnung, sondern der gesamte Vorfall.

  • Manfred kurze Frage: Wieso sollte das in eine Meldung? Da kann doch kein Sportgericht ne Sperre aussprechen oder? Vom Regelwerk her ist hier nur die Gelbe vorgesehen und der idF. Müsst ihr das melden und mit welcher Konsequenz hat der Spieler dann zu rechnen?

  • Hier liegt mehr vor als "nur" ein unerlaubtes Betreten des Feldes, hat der Spieler mit seinem Eingriff doch eine klare Torchance verhindert. Ein FaD scheidet ja nur deshalb aus, weil der Eingriff an sich in erlaubter Art und Weise stattfand und vom Schiedsrichter daher nicht anders geahndet werden kann. Da es sich aber um mehr als eine einfache Unsportlichkeit (das Betreten) handelt und sogar spielentscheidend sein kann, ist in diesem Fall zwingend die Meldung erforderlich. Hier kommt ja nicht nur eine weitere Bestrafung des Spielers in Betracht, auch eine Änderung der Wertung ist möglich - und die Meldung ist vor allem nötig, um keine Nachahmer zu animieren, sonst gäbe es den Fall weit öfter.

  • Losgelöst von der reinen Regelfrage sehe ich es für die Praxis so:
    Auch wenn die Regelvorgabe, dass sich "alle übrigen Spieler hinter der Strafstoßmarke" befinden müssen, m.E. formal nur auf Spieler auf dem Spielfeld befindet, würde ich keinen Strafstoß freigeben, solange ein Spieler - gleich welcher Mannschaft - hinter der Torlinie des anzugreifenden Tores behandelt wird.


    Sollte mir entgegen meinen guten Vorsätzen, der o.g. Regelfall doch in der Praxis wiederfahren,
    würde ich pragmatisch wie folgt entscheiden:
    Verletzter Spieler hat sich zwischen Behandlung und Überschreiten der Torlinie so verhalten, dass er m.E. absichtlich den Schützen beim Anlauf störte. Dies führt im Ergebnis zu :gelbe_karte: für das Stören + :gelbe_karte::rote_karte: für das unerlaubte Betreten sowie Wiederholung des Stafstoßes.:p

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Müsste der Verteidiger da nicht eigentlich auch glatt :rote_karte: sehen? Laut der Beschreibung verhindert er doch durch seinen Regelverstoß eine klare Torchance. Danach trotzdem mit IdF weiter, weil das Vergehen eben nichts anderes hergibt.

  • Er verhindert das Tor jedoch mit dem Fuß, was ja eigentlich erlaubt wäre. Da er aber abgemeldet ist wg. einer Verletzung muss er sich wieder anmelden; da er gegen diese Regel verstößt, folgt "nur" die VW.

  • Der Regelverstoß ist nicht die Torverhinderung ansich, sondern das unerlaubte Betreten des Feldes. Er verhindert das Tor mit einem erlaubten Körperteil (Kopf analog). Der FaD ist hier nicht angebracht. Ob das logisch ist, oder nicht, obliegt uns nicht. Das Regelwerk gibt die Verfahrensweise sehr deutlich vor.

  • Vielleicht noch einmal zum mitdenken:


    Der Regelverstoß ist das unerlaubte Betreten des Feldes. Dieser wird mit einem indirekten Freistoß und der Verwarnung geahndet.


    Hier kommt jetzt aber dazu, dass der sich regelwidrig auf dem Platz befindliche Spieler in das Spiel eingreift und sogar ein klares Tor verhindert. Da die Verhinderung des Tores in einer formal zugelassenen Form (mit dem Fuß) stattfand, ist das Spielen des Balles nicht strafbewehrt. Auch die mit der Tat verbundene Unsportlichkeit (Verhinderung der klaren Torchance) darf laut Regelwerk - zumindest auf dem Feld - nicht weiter geahndet werden, daher ist auch die Meldung im Spielbericht zwingend erforderlich. Am grünen Tisch kann dann sehr wohl diese zweite Handlung noch geahndet werden.

  • Danke für die Antworten...


    Logisch nachvollziehbar ist es für mich zwar immer noch nicht, aber genau dieser Fall ist in den DFB-Anweisungen im Regelbuch sogar beschrieben. Demnach müsste er um sich für einen Feldverweis zu "qualifizieren" nach dem reinlaufen nochmal gegen Regel 12 verstoßen, was er durch das schlichte Ballspielen nunmal nicht tut.

  • Das nochmalige Verstoßen gegen Regel12 reicht auch nicht aus. Das Vergehen muss Verwarnungswürdig oder FaD würdig sein :) Erst dann gehts mit G/R oder R runter. Obacht.