FaD für Spieler bei der Auswechselung

  • Ich war eben mit einigen SR-Kollegen unterwegs, und in einem Spiel am letzten Wochenende hat sich bei einem Kollegen eine Szene zugetragen, die wir besprochen haben und die man sich so als Regelfrage gar nicht ausdenken könnte. Sie ist leider erst bei der Nachbesprechung rausgekommen, weil der SRA nichts angezeigt hat, aber ich will sie trotzdem mal als Regelfrage weitergeben:


    Der SRA zeigt eine Auswechslung an und will sich beim dann vom SR zugelassenen Wechsel die Nummer des einzuwechselnden Spielers notieren. Er bittet ihn daher, sich umzudrehen. Der Spieler antwortet dem SRA mit einer Beleidigung (im Original "halt die Fresse" - wer dafür nur gelb geben will, mag sich für diese theoretische Regelfrage eine beliebige in seinen Augen rotwürdige Äußerung vorstellen, oder einen mit gelb vorbelasteten Spieler).


    Das geschieht, bevor der Wechsel vollzogen ist, also der Spieler ist noch außerhalb des Feldes und der auszuwechselnde Spieler noch auf dem Weg zur Außenlinie.


    Leider kam im Original kein Fahnenzeichen. Nehmen wir aber an, es wäre gekommen.


    Klar ist der Fall, wenn der SR den Auswechselvorgang dann noch unterbricht: FaD, Mannschaft kann vollzählig weiterspielen.


    Aber was ist, wenn der SR den Auswechselvorgang nicht unterbricht, weil
    a) das Fahnenzeichen erst nach vollzogenem Wechsel kommt;
    b) er das vor dem Vollzug des Wechsels gegebene Fahnenzeichen erst nachher bemerkt oder
    c) es vorher bemerkt, aber den Auswechselvorgang nicht (durch Pfiff) unterbricht, weil er nicht schnell genug reagiert.


    Darf die Mannschaft dann vollzählig weiterspielen?


    Das Vergehen wurde also in jedem Fall vor dem Wechsel begangen, kann aber aus den genannten Gründen erst nach dem mit Zustimmung des SR vollzogenen Wechsel geahndet werden.


    Kommt es also auf den Zeitpunkt des Vergehens oder auf den Zeitpunkt der Erteilung der persönlichen Strafe an?

  • Wenn man im Gespann unterwegs ist, erteilt der SRA die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten. Der SR entscheidet lediglich, wann er das Spiel unterbricht, um eine Auswechslung grundsätzlich zu ermöglichen. Alles andere liegt im Ermessen des SRA.


    Daher stellt sich in meinen Augen diese Frage nicht.

  • Christoph, könntest du mir bitte mitteilen wo es steht, dass bei einem Gespann der Assistent die Einwechslung durch Erlaubnis des Spielfeldbetretens regelt. Dass es in der Praxis oft so erfolgt sagt ja nicht, dass das korrekt ist. Nach Verletzungsbehandlungen auf dem Feld mit anschließendem Platzverlassen kann ja auch nicht der Assistent den Wiedereintritt zulassen.

  • Zitat von Christoph;171419

    Wenn man im Gespann unterwegs ist, erteilt der SRA die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten. Der SR entscheidet lediglich, wann er das Spiel unterbricht, um eine Auswechslung grundsätzlich zu ermöglichen. Alles andere liegt im Ermessen des SRA.


    Daher stellt sich in meinen Augen diese Frage nicht.



    Bevor es zu Irritationen kommt:
    Der SRA kann nur den Wechsel ankündigen ( Fahnenzeichen ).
    Erst nach Bestätigung des SR´s innerhalb einer Spielunterbrechung
    erteilt der SRA die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten ( wenn der ausgewechselte Spieler das Spielfeld verlassen hat ).

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Woher nehmt Ihr denn das? Die erste FIFA-Anweisung zu Regel 3 ist eigentlich anders:


    Zitat
    • Der Schiedsrichter-Assistent zeigt an, dass eine Auswechslung gewünscht wird.
    • Der auszuwechselnde Spieler erhält vom Schiedsrichter die Erlaubnis, das Spielfeld zu verlassen, sofern er sich nicht bereits aus anderen Gründen im Rahmen der Spielregeln außerhalb des Spielfelds befindet.
    • Der Schiedsrichter erteilt dem Auswechselspieler die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten.


    Aber wenn das so stimmt, wie Ihr sagt, kann man die Frage ja auch umstellen: Der SR hat die Beleidigung gehört. Der SRA erteilt dennoch die Erlaubnis zum Eintritt. Hier hängt es irgendwie vom "Zufall" der zeitlichen Abfolge ab, ob die Mannschaft vollzählig weiterspielen kann - das kann es doch nicht sein?


    Kann (muss?) der SR seine Zustimmung zum Wechsel zurückziehen, solange das Spiel nicht fortgesetzt ist? So richtig passt das mit dem Ändern von Entscheidungen in Regel 5 aber nicht zur Zustimmung zur Auswechslung.


    Wie gesagt: Dass das eher zufällig von der zeitlichen Abfolge eines Wechsels abhängt, ob die Mannschaft reduzieren muss, wenn der SR dem gleichen Spieler in der gleichen Unterbrechung einen FaD erteilt wegen eines Vergehens, das der Spieler als AWS begangen hat, wäre irgendwie ein m.E. unbefriedigendes Ergebnis.

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;171424

    [U].....
    Erst nach Bestätigung des SR´s innerhalb einer Spielunterbrechung
    erteilt der SRA die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten ...



    Wie läuft es in der Praxis ab:
    Auswechselvorgang


    SRA gibt Fahnenzeichen in einer Spielunterbrechung
    SR quittiert dies und weist den SRA an, die Auswechselung durchzuführen.
    SRA erteilt dem AWS die Erlaubnis, das Spielfeld zu betreten, nachdem der ausgewechselte Spieler
    das Feld verlassen hat.
    SRA sucht Blickkontakt mit SR und quittiert die Auswechselung,
    begibt sich wieder auf seine Position und gibt SR ein finales Handzeichen,
    der das Spiel dann mit einem Pfiff weiterführt.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Die Diskussion geht doch am Thema vorbei. Entscheidend für die Frage ist nur:


    - zum Zeitpunkt des Vergehens ist der schuldige Spieler noch AWS;
    - das Vergehen wird mit einem FaD geahndet, nachdem der Wechsel vollzogen ist (mit wessen Zustimmung auch immer),
    - aber noch bevor das Spiel fortgesetzt wurde.


    Spielt die Mannschaft jetzt reduziert weiter oder nicht?


    Wie gesagt, die Lösung, dass es davon abhängt, ob man den FaD "zufällig" vor oder nach dem Vollzug des Wechsels ausspricht, finde ich im Ergebnis nicht befriedigend - was nicht bedeutet, dass sie falsch sein muss.


    Regeltechnisch falsch ist m.E. allerdings die Annahme, der Wechsel sei erst mit der Fortsetzung des Spiels vollzogen (falls Du, Schiri-FT, das meintest), denn der Spieler darf ja, nachdem er das Feld einmal kurz betreten hat, auch einen Einwurf ausführen.

  • Der Wechsel ist vollzogen, wenn der AWS zum Spieler wird und das wird er mit betreten des Feldes. Demnach dürfte die Mannschaft nur mit 10 Leuten weiterspielen. Die Zustimmung zurückzuziehen nach erfolgtem Wechsel scheint mir nicht möglich zu sein, mit welcher Begründung auch. Wer so doof ist den SRA zu beleidigen, nur weil der nach der Nummer fragt, mei :)

  • Die Mannschaft wird m.E. nicht reduziert, denn
    1. wurde das Vergehen als AW-Spieler begangen und
    2. darf die Zustimmung zum Wechsel nicht erteilt werden, weil zuvor ein feldverweispflichtiges Vergehen begangen wurde. Dass die Zustimmung dennoch erteilt wurde, ist ein Fehler des SRA (oder in anderen Varianten des SR). Diesen Fehler, also die zu Unrecht erfolgte Zustimmung, kann und muss der SR vor der Spielfortsetzung korrigieren, indem er die Zustimmung zurücknimmt. Somit ist der AW-Spieler niemals "rechtskräftig" zum Spieler geworden.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Klingt in jedem Fall logischer als mein Geblubber vorher,... Andere Entscheidungen kann ich ja auch zurücknehmen, solange noch nicht fortgesetzt ist.
    Ich nehm alles zurück und behaupte das was almiko sagt :D

  • Ich schließe mich da almiko an. Der AW-Spieler ist durch sein Vergehen nicht mehr einwechselbar, da er des Feldes verwiesen ist bzw. wird. Der SR(A) muss hier einfach seine Zustimmung verweigern. Somit kann man es als unerlaubtes Betreten auslegen und somit ist die Auswechslung auch nicht vollzogen, abgesehen davon, dass der Spieler gar nicht mehr einwechselbar ist. Vielleicht ein wenig konfus erklärt, ich hoffe ihr versteht was ich meine.

  • Zitat von Timey;171474

    Der SR(A) muss hier einfach seine Zustimmung verweigern.



    Das ist unstreitig. Die Frage ist, ob der SR eine von ihm (oder dem SRA) erteilte Erlaubnis im Nachhinein rückwirkend zurückziehen kann.


    So sehr mir almikos Weg auch im Ergebnis zusagt, bin ich nicht restlos davon überzeugt, dass die Erlaubnis eine "Entscheidung" i.S.d. Regel 5 ist, die der SR bis zur Fortsetzung zurücknehmen kann.


    Der Vollzug des Wechsels hängt letztlich nicht nur von der Erlaubnis, sondern auch vom tatsächlichen Betreten ab, und eine Tatsache kann der SR m.E. nicht rückgängig machen.


    Vielleicht als verwandte Frage:
    Der SR lässt irrtümlich einen 4. Wechsel zu. Kann er das rückgängig machen, bevor das Spiel fortgesetzt wurde, wenn der Wechsel schon vollzogen ist? Wenn ja, muss er dem eingewechselten Spieler wegen der rückwirkend zurückgenommenen Erlaubnis, aufs Feld zu kommen, etwa auch noch eine Verwarnung aussprechen? Wobei der zweite Teil sich hier wohl auflösen lässt: Das Betreten wäre dann ausnahmsweise nicht unsportlich.

  • Wenn ein SR ein anerkanntes Tor und eine :rote_karte: vor der Spielfortsetzung zurücknehmen kann, dann kann er m.E. erst recht seine Zustimmung zu einer Aus- bzw. Einwechslung zurücknehmen.
    Einen ähnlichen Fall gab es bei uns vor ein paar Jahren in einem Spiel, das unser damaliger SR-Obmann leitete. Eine Mannschaft hatte beim SRA1 eine Einwechslung angemeldet. In der nächsten Spielunterbrechung war es etwas turbulent und der SR wollte nach Glätten der Wogen einem bereits mit Gelb verwarnten Spieler erneut :gelbe_karte: zeigen. Bevor er überhaupt dazu kam, versuchte sich der Spieler dem zu entziehen, indem er sich mit Zustimmung des SRA1 auswechseln ließ. Der SR durchkreuzte aber diese Vorgehensweise, indem er dem fehlbaren Spieler bis zur Auswechselbank folgt und ihm dort :gelbe_karte::rote_karte: zeigte. Der bereits auf dem Platz befindliche "eingewechselte" Spieler musste wieder runter und die Mannschaft spielte zu zehnt weiter. Natürlich war der SR eine Weile nicht gut auf den voreiligen SRA1 zu sprechen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • M. E. nach ist der Zeitpunkt des Vergehens maßgebend (wie bei allen anderen Entscheidungen auch).


    Bei einer -in Deinem Eingangspost geschilderten- derart knappen Situation war der Auswechselvorgang selbstverständlich nach meiner Wahrnehmung bereits vollzogen.

  • Wenn ich darüber länger nachdenke, finde ich das doch überzeugend. Der SR (oder eben der SRA1) macht einen Fehler, weil er das Betreten des Platzes wegen des vorherigen Vergehens nicht hätte erlauben dürfen. Das konnte er vorher nicht wissen, weil er das Vergehen nicht selbst wahrgenommen hat - genau so, als ob ihn bei sonst einer Entscheidung (Tor, Strafstoß, FaD...) ein SRA auf eine andere Wahrnehmung aufmerksam macht. Deswegen kann (muss) er die Entscheidung, das Betreten zuzulassen, zurücknehmen.


    Eine offizielle Quelle hat zu der Lösung aber niemand zur Hand?


    Der von Dir, almiko, geschilderte Fall liegt allerdings anders. Wenn ich es richtig verstehe, ist dort die Auswechslung ganz ohne Beteiligung des SR allein von SRA1 durchgeführt worden. Das führt m.E. unabhängig von der hier anfangs geführten Diskussion dazu, dass gar nicht erst ein regulärer Wechsel durchgeführt wurde.