Ich war eben mit einigen SR-Kollegen unterwegs, und in einem Spiel am letzten Wochenende hat sich bei einem Kollegen eine Szene zugetragen, die wir besprochen haben und die man sich so als Regelfrage gar nicht ausdenken könnte. Sie ist leider erst bei der Nachbesprechung rausgekommen, weil der SRA nichts angezeigt hat, aber ich will sie trotzdem mal als Regelfrage weitergeben:
Der SRA zeigt eine Auswechslung an und will sich beim dann vom SR zugelassenen Wechsel die Nummer des einzuwechselnden Spielers notieren. Er bittet ihn daher, sich umzudrehen. Der Spieler antwortet dem SRA mit einer Beleidigung (im Original "halt die Fresse" - wer dafür nur gelb geben will, mag sich für diese theoretische Regelfrage eine beliebige in seinen Augen rotwürdige Äußerung vorstellen, oder einen mit gelb vorbelasteten Spieler).
Das geschieht, bevor der Wechsel vollzogen ist, also der Spieler ist noch außerhalb des Feldes und der auszuwechselnde Spieler noch auf dem Weg zur Außenlinie.
Leider kam im Original kein Fahnenzeichen. Nehmen wir aber an, es wäre gekommen.
Klar ist der Fall, wenn der SR den Auswechselvorgang dann noch unterbricht: FaD, Mannschaft kann vollzählig weiterspielen.
Aber was ist, wenn der SR den Auswechselvorgang nicht unterbricht, weil
a) das Fahnenzeichen erst nach vollzogenem Wechsel kommt;
b) er das vor dem Vollzug des Wechsels gegebene Fahnenzeichen erst nachher bemerkt oder
c) es vorher bemerkt, aber den Auswechselvorgang nicht (durch Pfiff) unterbricht, weil er nicht schnell genug reagiert.
Darf die Mannschaft dann vollzählig weiterspielen?
Das Vergehen wurde also in jedem Fall vor dem Wechsel begangen, kann aber aus den genannten Gründen erst nach dem mit Zustimmung des SR vollzogenen Wechsel geahndet werden.
Kommt es also auf den Zeitpunkt des Vergehens oder auf den Zeitpunkt der Erteilung der persönlichen Strafe an?