Staffelleiter kann SR ablehnen?

  • Da ein Verein aus unserer Region für die zur Saison 2012/13 neu gegründete B-Junorinnen-Bundesliga melden will, habe ich mir mal interessehalber die Durchführungsbestimmungen durchgelesen. Ich war negativ überrascht, dass dort in § 40 Abs. 3 schriftlich verankert ist, dass die "Spielleiterin" (gemeint ist hier Staffelleiterin) die von der DFB-SR-Kommission angesetzten SR ablehnen kann. Ist das in allen DFB-Ligen so geregelt? Ich kann fast nicht glauben, was dort steht, denn wo kommen wir denn da hin, wenn uns der DFB vorlebt, dass sich andere Organe als der SR-Ausschuss offiziell in die SR-Ansetzung einmischen dürfen?



    http://www.hfv.de/_data/Bestim…uniorinnen-Bundesliga.pdf

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich denke mal Sie kann SR ablehnen, wenn überwiegend männliche angesetzt werden. Denn auch in B-Juniorinnen Bundesliga gilt es viele weibliche SR anzusetzen.

  • Aber das kann doch nicht richtig sein. Demnächst können dann die Vereine Schiedsrichter ablehnen?

  • Tja, leider ist sowas ähnliches schon bei uns passiert. Ein SR war für ein Jugenspiel angesetzt, wo er mit der Heimmannschaft Probleme hatte. Die Heimmannschaft hat die Ansetzung im Internet gelesen und sich beschwert, fragt mich nicht wo. Weil der KSV das Spiel nicht aufheizen wollte, wurde kurzer Hand umbesetzt.

  • Ich weis nicht, ob in den Statuten dieser Liga i-wo steht, ob dafür ein extra Schiedsrichter(innen)pool angelegt werden soll, oder ob dieser Liga ähnlich wie die Juniorenregionalligen die Schiedsrichter vom Landesverband des Gastgebers abgesetzt werden. Sollte es sich um Fall zwei handeln, werden sicherlich auflagen an die Ansetzungen gebunden sein (z.B. eine Mindesteinstufung oder eine Frauenquote). Sollte der Landesverband diesen Anforderungen nicht nachkommen, will man Seitens des DFBs einfach unkomplizierten Handlungsmöglichkeiten haben.


    PS: Ist alles nur Theorie ;)

  • In meinem Wohnort hat ein Mädchen- und Frauenbeauftragter eines Vereines einer Schiedsrichterin nach verlorenem Spiel und, nach seiner Meinung einiger falscher Entscheidungen, dieser Schiedsrichteri Hausverbot erteilt!
    Als Ansetzer hätte ich diese Kollegin zum nächsten Heimpiel dieses Vereines wieder eingeteilt.:p

  • Bei so einer "Maßnahme" ist zum einen unbedingt Meldung an die zuständige Verbandsinstanz fällig und zum anderen würde ich als Einteiler diesem Verein aus Solidarität nur noch Schiedsrichter aus einer anderen Gruppe schicken. Wo sind wir denn, dass einem Schiedsrichter Hausverbot erteilt wird wegen vermeintlich schlechter Leistung. Und auch wenn es sich wirklich um eine schlechte Leistung gehandelt hat, dann darf das auch nicht zu mehr führen als einer Bitte an den Einteiler diesen Schiedsrichter in nächster Zeit zu keinem Spiel einzuteilen.

  • Zitat von Juergen;171417

    ..., dieser Schiedsrichteri Hausverbot erteilt!
    ...



    Das ist ja ein dicker Hund !
    Als SRVGG würde ich diesen Verein boykottieren und SR aus dem Austausch schicken.
    Sind wir hier im Wunschkonzert ?

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Um auf den Ausgangsthread von Almiko zurückzukommen, in Bayern war (ist) es so, dass ein Spielleiter (Staffelleiter) einen SR, der offiziell angesetzt ist, ablehnen könnte. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo das geschehen sein sollte. Einfach mal Foxi fragen!
    Quelle: mein Gedächtnis

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Soweit ich weiß, kann eine Verein einen angesetzten Schiedsrichter NICHT ABLEHNEN.
    Allerdings könnte ich mir im Interesse der Sache durchaus vorstellen, dass ein Ansetzer nach Rücksprache mit dem Staffelleiter, der ja die Spielberichte und das Drumherum auswertet, eine neue Ansetzung vornimmt. Man muss ja nicht Psycho-Krieg produzieren, wenn es anders gelöst werden kann.
    Aber ganz renitenten Vereinen sollte man dann mal Kollegen schicken, die schon aufgrund der Entfernung erhebliche Kosten verursachen. Dann regelt sich das meist schnell wieder ein!:p

    Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Weise zu erläutern versteht.
    Geistlose kann man man nicht begeistern, aber fanatisieren kann man sie.
    Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewußtseins!

  • Ich hab mal eine Frage zur Formulierung der von almiko zitierten Ordnung.
    Ist ein "Einspruchsrecht" = ein "Ablehnungsrecht"? Ich meine nicht. Einspruch erheben kann ja wer will, ob dem Rechnung getragen wird, steht ja auch einem anderen Papier. Ich vermute aber mal, auch nach den benannten Beispielen, dass ein Einspruch aus "Friede Freude Eierkuchen" umbesetzt wird.