Was ist bloß auf den Sportplätzen los?

  • Das hat aber mit einem echten Streik, der "wehtun" soll nur wenig zu tun... fast zwei Wochen vorher bekannt gegeben und die Nachholtermine schon abgestimmt... lachhaft...

  • Wollte ich grade sagen. Dass jetzt mal zugegeben wird, dass es eben mehr als Einzelfälle sind, wundert doch nach dem krampfhaften Betonen aus der Führungsebene.


    Und man darf es nicht vergessen, im Gegensatz zu anderen Streiks betrifft es hier nicht nur einen einzelnen Kreis (wo dann teilweise Kameraden aus anderen Kreisen wohl auch eingesprungen sind in einzelnen Spielen, wodurch der Streik gebrochen wurde), sondern das komplette Verbandsgebiet. Selbst mit vorgeplanten Ausweichterminen ist das eine Unannehmlichkeit, die die Vereine spüren.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

    Einmal editiert, zuletzt von jambala ()

  • Selbst mit vorgeplanten Ausweichterminen ist das eine Unannehmlichkeit, die die Vereine spüren.

    Naja, Vorgeplante Ausweichtermine hin oder her. Da fällt dann mal ein Spieltag aus und wird nachgeholt. Kommt gerade im Winter bei sogenannten Generalabsagen häufiger vor und ist wenig schmerzhaft sondern nur temporäör ärgerlich.


    Schmerzhafter wird es wenn

    • Am Samstag Morgen die Mannschaften feststellen das kein Schri kommt und die Trainer plötzlich selber zur Pfeiffe greifen müssen.
    • Die Vereine plötzlich alle wegen "Nichtantritt Schiri" an einem Wochenende zur Kasse gebeten werden.
    • Viele Spielberichte durch die Trainer nicht korrekt abgeschlossen werden und es hierbei zusätzliche Strafen für die Vereine hagelte.


    Genau so ist es vor Jahren in Hamburg passiert und es hat sich -quasi über Nacht - vieles geändert.

    In Hamburg mussten die Spiele durchgeführt werden - auch ohne offiztiell angesetzte Schiries. Diejenigen, die das Spiel haben ausfallen lassen, da hat dann Heim 0:3 Verloren weil sie sich nicht um einen Ersatz-Schiri gekümmert haben.


    Da hat das aber auch nicht der Verband (der VSA) in die Hand genommen, sondern wurde von den Schiries organisiert.

    Zitat von Unbekannter Herkunft zu dem Schiristreik in Hamburg

    Das hat dann schon verdammt weh getan, als der Meckerkopp fststellen musste, das er plötzlich selbst Zeil von Verbalattacken wurde und das Abseits noch weniger richtiog sehen konnte als der "Mann In Schwarz" der das sonst macht.

  • Im Saarland werden alle Spiele ab E-Jugend mit SR offiziell angesetzt. Hier jetzt einen kompletten Spieltag verbandsweit unter der Woche anzusetzen merken die Vereine sehr wohl, wie man jetzt nach Bekanntwerden an etlichen Kommentaren ablesen kann, inklusive der üblichen Beschuldigungen gegen die SR, die sich doch bitte nicht so anstellen sollen.


    Nach meiner Meinung hätte man hier schneller und intelligent durchgreifen können, z. B. über Meldung fehlenden Ordnerdienstes, und das jede Woche für jedes Spiel.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich differenziere sehr wohl. Wenn ein Spieler eine Tätlichkeit begeht, die mit Schlagen anfängt und mit Treten auf das am Boden liegende Opfer fortgesetzt wird, ist für mich keine Handlung aus dem Affekt mehr gegeben. Die Strafordnung sieht für eine solche Handlung ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren (schwerer Fall aufgrund des Fortsetzens durch die Tritte) wenn es gegen andere ausser die Spieloffiziellen gerichtet ist, bei den Spieloffiziellen als ultima ratio den Ausschluss. Wie oft wird aber für so einen Fall maximal ein Jahr verhängt? Oft genug, auch wenn es klar ist. Und genau das meinte ich: Man könnte seitens der Sportgerichtsbarkeit höher gehen, bleibt aber drunter.


    Bei Vorfällen mit Beteiligung von Zuschauern geht es bei 55 Euro los bis zu 1500 Euro. Aktueller Fall in meinem neuen Kreis: Ein Zuschauer der durch Tragen einer Trainingsjacke des Vereins zuordbar ist sorgt nach einem tätlichen Angriff auf den SR für den Abbruch der Partie. Was bekommt der Verein als Strafe? 100,00 Euro und besitzt noch die Unverschämtheit, gegen das erste Urteil in Revision zu gehen mit dem Argument, der Zuschauer hätte sich eine Jacke des Vereins angeeignet um anschliessend tätlich zu werden. Alleine dafür wären mindestens 200 Euro gerechtfertigt aufgrund uneinsichtigen Handelns hinsichtlich der Vernachlässigung der Platzordnung der eigenen Anhängerschaft.


    Dass die Wertung des Vorfalls im Strafrecht eine andere ist, ist ein anderes Thema. Mir geht es darum dass durch genau diese Zurückhaltung keine wirkliche Ruhe hergestellt wird, da etliche Spieler aber auch Vereine sich noch bestätigt fühlen im "war doch nicht schlimm".

    Redest du hier zufällig vom Relagtionsspiel der vergangenen Saison im Kreis Trier/Saarburg? ;)

  • Wie komnste darauf? :flieh:

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Bin auch zum 01.07. in die Gruppe Trier gewechselt, vielleicht sieht man sich ja mal im Lehrabend. Jo, der Verein scheint wieder in alte Verhaltensmuster zu verfallen nach der Trainerentlassung. Hab sie demnächst, bin mal gespannt.

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  • Auch bei uns wurde eine Kollegin, die eigentlich 3 Klassen höher pfeift angegriffen. Leider hat sie das Spiel fortgesetzt!

    https://www.fupa.net/berichte/…-zielscheibe-2465423.html

    Der Gastverein hat Protest eingelegt und meiner Meinung nach völlig zu Recht. Die Kollegin hätte abbrechen müssen.

    Der Verein aus dem der Täter stammt, hat sich öffentlich von seinem Spieler und dessen Verhalten distanziert und um Entschuldigung gebeten. Alles gut und richtig.

    Aber richtig glaubwürdig wäre das ganze nur, wenn auch dieser Verein Protest gegen die Wertung des Spiels einlegen würde und nicht klammheimlich die drei Punkte einkassieren würde. So behält das ganze doch ein “Gschmäckle“.

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Der Gastverein hat Protest eingelegt und meiner Meinung nach völlig zu Recht. Die Kollegin hätte abbrechen müssen.

    Der Verein aus dem der Täter stammt, hat sich öffentlich von seinem Spieler und dessen Verhalten distanziert und um Entschuldigung gebeten. Alles gut und richtig.

    Aber richtig glaubwürdig wäre das ganze nur, wenn auch dieser Verein Protest gegen die Wertung des Spiels einlegen würde und nicht klammheimlich die drei Punkte einkassieren würde. So behält das ganze doch ein “Gschmäckle“.

    Die Frage ist ob die RVO das bei einem regulär zu Ende gespielten Spiel zulässt. Da habe ich dann doch einige Zweifel. Wenn das Spiel abgebrochen worden wäre, wäre das ein einfaches. Man hätte einen Verantwortlichen für den Abbruch und könnte problemlos eine Wertung vornehmen.


    Natürlich wäre es nur gerecht wenn das Spiel gewertet werden würde. Das Sportgericht muss sich aber genauso an seine Regeln halten.


    EDIT: Nachdem ich gerade die RVO, meines ehemaligen Verbandes (Bayr. FV), sowie den entsprechenden § in der Spielordnung, überflogen habe sehe ich keine Möglichkeit für eine Spielwertung. Lassen wir uns überraschen was das Sportgericht daraus macht.

  • Das wäre nur gerecht. Was ich aber sagen will, ist: Wenn beide Vereine gegen die Wertung des Spiels Protest einlegen, dann signalisieren doch beide, dass sie damit, wie das Spiel zu Ende gebracht wurde, nicht einverstanden sind und zwar unabhängig vom Spielergebnis. Das Spiel wurde von der Kollegin zu Ende gepfiffen obwohl sie zuvor massiv

    (lt. Berichten) angegriffen worden war und mit großer Wahrscheinlichkeit unter Schock stand. Und damit wäre das Spiel irregulär zu Ende gebracht worden. Wenn also der Verein, der den Täter in seinen Reihen hat auch nur einen Funken sportlichen Abstand besitzt, schließen sie sich dem Protest des Gegners an und verzichten ( vorerst ) auf den Sieg. Motto: So wollen wir kein Spiel gewinnen.

    Das wäre Größe.

  • Auch wer Einspruch einlegt ist aus meiner Sicht irrelevant. Der Einspruch muss begründet sein und das ist er aus meiner Sicht gemäß der RVO nicht. Das Sportgericht ist in jedem Fall an die Satzung, RVO und Spielordnung gebunden. Eine Spielwertung als "Strafe" gibt es dort nicht.

  • Das Spiel wurde von der Kollegin zu Ende gepfiffen obwohl sie zuvor massiv

    (lt. Berichten) angegriffen worden war und mit großer Wahrscheinlichkeit unter Schock stand

    Aus unserer 50cm-vor-dem-Bildschirm-Perspektive sind wir nur in der Lage uns irgendetwas aus irgendwelchen Mitteilungen zusammen zu reimen.


    Sicherlich geht eine derartige Tätlichkeit nicht spurlos an der Kollegin vorbei. Bestimmt wäre auch ein Abbruch gerechtfertigt gewesen.


    ABER


    Es gibt nur einen, der mit Sicherheit sagen kann ob er/sie sich in der Lage fühlt die Spielleitung fortzusetzen. Wenn hier nicht abgebrochen wurde gibt es zwar mit Sicherheit ein Verfahren wegen der Tätlichkeit. Unter Umständen wird das Sportgericht gegen den Täter, möglicher weise auch gegen den Verein des Täters und gegen den Heimverein wegen mangelhaften Ordnungsdienst vorgehen.


    Neben empfindlichen Geld- und Ordnungsstrafen haben die Sportjuristen da auch Spielumwertungen, Puinktabzüge und diverse andere Wettbewerbstrafen im Repertoire.


    Aber aus der Fortführung des Spieles:

    (Laut Berichten) Und damit wäre das Spiel irregulär zu Ende gebracht worden.

    zu konstruiieren ist an den Haaren herbeigezogen.


    Die Schiedsrichterin hat sich in der Lage gefühlt das Spiel zu ende zu pfeiffen, und damit ist das Ergebnis zunächst einmal regulär.

  • Ob das von der Kollegin taktisch klug war oder ob sie sich damit zur Schiedsrichterin von letzter Woche gemacht hat - nun, das ist eine berechtigte Frage. Gleiches gilt für die Fragestellung, ob sie sich damit über Weisungen des Lehrstabes etc. hinweggesetzt hat, die nach Tätlichkeiten einen Abbruch vorsehen. Aber: Solange sie nicht gegen Regeln oder Bestimmungen aus der Spiel- oder Schiedsrichterordnung verstoßen hat, ist die Fortführung des Spiels bis zum regulären Ende formal nicht zu beanstanden.


    Im Übrigen gilt, was Sixth geschrieben hat: Die Strafordnungen kennen durchaus passende Sanktionen, die auch einen Punktabzug umfassen (bringt aber eben nur Abzug, dem Gegner im Gegenzug aber keine Gutschrift, wobei ich das auch nicht unbedingt gerecht fände).

  • Nichts wird so heiß gegessen...
    Ich glaube, es wird keine Spielwertung geben. Die Schiedsrichterin hat das Spiel zu Ende gebracht (Klassenleiter ruft Hurra), der Schiedsrichterin geht es nach eigenem Bekunden gut (alle Beteiligten rufen Hurra und sagen, es wäre ja auch nicht so schlimm gewesen) und das Sportgericht hat nur einen Angriff gegen die SRin abzuurteilen (Hurra- das ist leicht).
    Da will jetzt niemand die Sache größer als unbedingt nötig machen. Denn da kommen alle nur schlecht weg. Der Klassenleiter, der scheinbar eine Rüpelspielklasse hat. Die Beteiligten, die an einer solchen Sauerei beteiligt waren, die SRin, die wiederholt dem Vorwurf des Nichtabbrechens ausgesetzt wäre, das Sportgericht, welches nach allgemeinem Empfinden oft zu lasch oder im Vorwege die oft bekannten Täter nicht schon entsprechend entsorgt hat.
    Der Schiedsrichterausschuss wird sich auch zurückhalten- da die SRin entweder situationsgemäß richtig (alles nicht so schlimm) oder eben falsch gehandelt hat.

    Ich hoffe, dass es der SRin tatsächlich gut geht und der Täter entsprechend bestraft wird.

  • Hallo.


    Im Saarland tut sich was. Der Innenminister schafft eine zentrale Stelle, die bei Vergehen gegen SR, sowohl verbaler als auch physischer Art, die Erfassung übernehmen soll und durch direkte Zuarbeit zur Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung beschleunigen soll. Saarbrücker Zeitung

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