Was ist bloß auf den Sportplätzen los?

  • Um dem Thread nochmal gerecht zu werden, hat es sich bei uns am Wochenende der Bruder eines Vereinspräsidenten vorgenommen, den Kreis Bielefeld noch einmal ins Presselicht zu rücken. Hier die Stellungnahme des Obmanns, klickt euch gern durch die verlinkten Artikel, um euch ein Bild des Events zu machen: https://www.fupa.net/berichte/…en-desolaten-2455919.html
    Persönliche Stellungnahmen in der Presse durch den SR sind bei uns im Kreis übrigens eher ungern gesehen, aber der Kollege stammt ja auch aus einem anderen, es war ein Austausch-Spiel. Wie ist das bei euch?

  • Hallo.


    Generell ist es meines Wissens nach nicht gewünscht ohne Rücksprache mit dem jeweiligen Obmann Aussagen gegenüber der Presse zu tätigen.

    Zum Vorfall selbst: Wenn wirklich der Vogel gezeigt wurde, war er mit Gelb-Rot noch gut bedient, bei mir wäre es glatt Rot gewesen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ja richtig. De werden 16jährige ohne Ortskenntnis im Problem-Nachbarkreis angesetzt. Zu Verhandlungen erscheinen Täter mit Anwälten, während die SR allein auf sich gestellt sind. Aber die SR sollen selbstverständlich keine Aussagen in der Öffentlichkeit machen. Das sei nicht gern gesehen.

    Ich sage es immer wieder: Wenn man so mit engagierten jungen Leuten umgeht, muss man sich nicht wundern, wenn es bald keine Nachwuchs-SR mehr gibt.

  • Ja richtig. De werden 16jährige ohne Ortskenntnis im Problem-Nachbarkreis angesetzt. Zu Verhandlungen erscheinen Täter mit Anwälten, während die SR allein auf sich gestellt sind.

    Ja, BRiT klingt erst einmal etwas wenig hilfreich für den Schiri. Ist aber leider so - und dies aus gutem Grund (Siehe meine Ausführungen unten)


    Zitat von Saarbrücker Zeitung

    Unterdessen kündigte der Fußballverband an, diesen Angriff sportgerichtlich prüfen zu lassen. Doch an diesem Verfahren setzt sogar verbandsintern die nächste Kritik an: So könne zwar der Beschuldigte vor der SFV-Spruchkammer mit bis zu zwei Anwälten erscheinen, um sich zu verteidigen. Der angegriffene Schiedsrichter indes werde nur als Zeuge und nicht als Nebenkläger geladen und habe damit auch keinen Anspruch auf juristischen Beistand, berichtet ein Insider

    Aber:


    Ich muss es auch hier wieder einmal wiederholen:

    Ein Sportgericht ist kein "Ordentliches Gericht" im Sinne der Rechstssprechung der Bundesrupzblik Deutschland. Hier werden unsportlichkei8ten Verhandelt, bei diesen ist ein Schiedsrichter in den meisten Fällen "nur" Zeuge.

    Die Sportrechtliche Betrachtung ist ein anderes Verfahren und unabhängig von einer Straf- und Zivilrechtlichen würdigung des Vorfalls. Dass Sportgericht verhandelt die Straftat der Körperverletzung ausdrücklich nicht - es hat nicht die KOmpetenz dies zu tun!


    Ich muss an dieser Stelle nochmals Empfehlen (weil es immer wieder vergessen wird)


    In derartigen Fällen immer auch eine Strafanzeige Stellen. Hier geht es dann vor ein "Ordentlliches Gericht" bei dem der persönlich betroffene Zeuge (Schiedsrichter) als Nebenkläger zugelassen ist.

    Darüber hinaus empfehle ich Zivilklage einzureichen (ein Anwalt hilft dabei) um Behandlungskosten, Schmerzensgeld etc. einzuklagen.


    Das Sportgericht DARF nur verhältnissmässig geringe Strafen aussprechen und diese auch nur in seinem eigenem Zuständigkeitsbereich (Fussball Verband)

    Das Strafrecht seihgt bei Körperberletzungen weitaus empfindlichere Strafen vor die bei Geldstrafen beginnen und bei Freiheitsstrafen noch nicht aufhören.

    Das Zivilrecht gibt dann dem Opfer die Möglichkeit der Entschädigung. Diese Entsachädigungsleistungen haben nichts mit möglichen Geldstrafen aus einem Strafrechtsprozess zu tun.


    Ich empfehle in jedem Falle auch einen Rechtsanwalt einzuschalten - in jedem Verein wird sich zumindest ein Anwalt finden, der dem Schiri erste (kostenfreie) Ratschläge geben wird ohne dabei seine Anwaltspflichten zu verletzen.

  • Hallo.

    Die Sportgerichtsentscheidung ist eine andere Rechtsgrundlage als das Zivilurteil, richtig.


    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass für extreme Vergehen teilweise nicht mal annähernd an das Maximalstrafmaß gegangen wird, obwohl die Sachlage klar ist, das die jeweils geltende Strafordnung hergibt. Ich rede nicht von Bagatellen, sondern von Fällen schwerer Körperverletzung, die ein geschädigtes Opfer zurück lassen, unabhängig ob Gegenspieler oder SR. Und da kann es nicht sein, dass solche Leute dann mit etwa zwei Jahren Sperre davon kommen, vor allem wenn es um Wiederholungstäter geht. Gab es oft genug, u. a. in Bayern mit dem Schläger, der eine SRin krankenhausreif schlug und dessen lebenslange Sperre aufgehoben wurde.


    Das macht unzufriedenen. Weil es eben nicht das Gerechtigkeitsempfinden anspricht, wenn ein erwiesener Täter nur eine unzureichend hohe Strafe erhält obwohl mehr möglich ist.


    Auf den aktuellen Fall in Merzig bezogen ist der Fakt, dass von mehreren Funktionären als auch vom Verein, aus dessen Umfeld der potentielle Täter kommt, keine eindeutige Aussage kam, sondern nur rumlaviert wurde. Bei den offiziellen Stellen war es der Verweis auf den Einzelfall, bei dem Verein die Aussage, dass man Sanktionen erwägen würde. Und genau das hat den Unmut in der Gruppe erzeugt.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • sondern von Fällen schwerer Körperverletzung, die ein geschädigtes Opfer zurück lassen, unabhängig ob Gegenspieler oder SR. Und da kann es nicht sein, dass solche Leute dann mit etwa zwei Jahren Sperre davon kommen,

    Das ist aber genau der Punkt:


    Du vermischst hier die KÖRPERVERLETZUNG mit dem unsportlichem Verhalten. Der Jurist spricht hier zwar von "in Tateinheit" dennoch ist das eine "NUR ein Satzungsverstoß" und das andere eine Straftat.


    Die Körpervberletzung kann und darf nicht vor dem Spportgericht verhandelt werden, das ist eine Strafsache.

    Das macht unzufriedenen. Weil es eben nicht das Gerechtigkeitsempfinden anspricht, wenn ein erwiesener Täter nur eine unzureichend hohe Strafe erhält obwohl mehr möglich ist

    Hier bin ich dann auch wieder voll bei Dir. Da bin ich ebenfalls der Meinung, das die Sportgerichte ihr Strafmaß oftmals nicht voll ausschöpfen.

  • Ich differenziere sehr wohl. Wenn ein Spieler eine Tätlichkeit begeht, die mit Schlagen anfängt und mit Treten auf das am Boden liegende Opfer fortgesetzt wird, ist für mich keine Handlung aus dem Affekt mehr gegeben. Die Strafordnung sieht für eine solche Handlung ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren (schwerer Fall aufgrund des Fortsetzens durch die Tritte) wenn es gegen andere ausser die Spieloffiziellen gerichtet ist, bei den Spieloffiziellen als ultima ratio den Ausschluss. Wie oft wird aber für so einen Fall maximal ein Jahr verhängt? Oft genug, auch wenn es klar ist. Und genau das meinte ich: Man könnte seitens der Sportgerichtsbarkeit höher gehen, bleibt aber drunter.


    Bei Vorfällen mit Beteiligung von Zuschauern geht es bei 55 Euro los bis zu 1500 Euro. Aktueller Fall in meinem neuen Kreis: Ein Zuschauer der durch Tragen einer Trainingsjacke des Vereins zuordbar ist sorgt nach einem tätlichen Angriff auf den SR für den Abbruch der Partie. Was bekommt der Verein als Strafe? 100,00 Euro und besitzt noch die Unverschämtheit, gegen das erste Urteil in Revision zu gehen mit dem Argument, der Zuschauer hätte sich eine Jacke des Vereins angeeignet um anschliessend tätlich zu werden. Alleine dafür wären mindestens 200 Euro gerechtfertigt aufgrund uneinsichtigen Handelns hinsichtlich der Vernachlässigung der Platzordnung der eigenen Anhängerschaft.


    Dass die Wertung des Vorfalls im Strafrecht eine andere ist, ist ein anderes Thema. Mir geht es darum dass durch genau diese Zurückhaltung keine wirkliche Ruhe hergestellt wird, da etliche Spieler aber auch Vereine sich noch bestätigt fühlen im "war doch nicht schlimm".

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    Einmal editiert, zuletzt von jambala ()

  • Ich differenziere sehr wohl. Wenn ein Spieler eine Tätlichkeit begeht, die mit Schlagen anfängt und mit Treten auf das am Boden liegende Opfer fortgesetzt wird, ist für mich keine Handlung aus dem Affekt mehr gegeben. Die Strafordnung sieht für eine solche Handlung ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren (schwerer Fall aufgrund des Fortsetzens durch die Tritte) wenn es gegen andere ausser die Spieloffiziellen gerichtet ist, bei den Spieloffiziellen als ultima ratio den Ausschluss. Wie oft wird aber für so einen Fall maximal ein Jahr verhängt? Oft genug, auch wenn es klar ist. Und genau das meinte ich: Man könnte seitens der Sportgerichtsbarkeit höher gehen, bleibt aber drunter.

    Ich weis, ich mache ich mich jetzt unbeliebt:


    Aber das ist vor dem Sportgericht "lediglich ein Satzungsverstoß." Die Satzung kennt den Tatbestand der Tätlichkeit nicht. Das klingt jetzt unbefriedigend aber genau das beschreibt dann auch der Handlungsrahmen den das "Sportgericht" hat.


    Wir können jetzt jeden Einzelfall auseinandernehmen und ich weis auch das das vielen "Stinkt".


    Aus einer Urteilsbegründung wegen eines FaD an einen Spieler der wegen Falschausfertigung des Spielberichts nicht dingfest gemacht werden kann.


    Zitat von Sinngem. aus einer Urteilsbegründung

    Auch wenn es mehr als merkwürdig ist, das der Spieler der mit der Nummer 16 gespielt hat durch den Verein aus den genannten (hier werden die Gründe erläutert) muss das Gericht den Ausführungen der befragten Zeugen glauben, da ein Gegenbeweis nicht angetreten werden kann.

    Soll heissen: Verfahren musste eingestellt werden. Eine solche Begründung durch den Verein ist genau so Fadenscheinig wie die von jambala erwähnte Vereinsjacke.


    Ein Richter darf nur das Beurteilen was bewiesen werden kann und muss hier die Beweislage würdigen. Wer Strafprozesse verfolgt (Meine Frau erzählt mir Regelmässig von Prozessen an denen sie Protokoll führt) da schüttelt der Richter schon ein ums andere mal hinter veerschlossenen Türen den Kopf, wenn der Verteidiger mit der Argumentation kommt (Ich bleibe beim Jambala-Beispiel) "Die Vereinjacke hat jemand gestohlen und dann eine Tätlichkeit zu begehen."


    Ja, das ist auch EIN Mögliches szenario, abe so lange nicht ausgeschlossen werden kann das dem nicht so ist heist es "in dubio pro reo"


    Da härteste Urteil welches ein Fussball Verband (Das ist ein Verein) fällen kann, ist der dauerhafte Ausschluss eines Mitglieds aus diesem Verein. Problem nur: Die Spieler sind gar nicht direkt Mitglied im Fussball Verband, sondern nur der Verein bei dem dieser Spieler Mitglied ist.

    Da bleibt dem Sportgericht nur noch die Möglichkeit des Lizenzentzuges.

    Dieser darf aber wegen der Monopolstellung eines Fussball Verbandes auch nur für einen bestimmten Zeitraum erfolgen, sonst kann so eine Entscheidung vor einem Verwalkungsgericht angefochten werden.


    Ich finde es wird viel zu häufig ungerechtfertigt auf die Sportgerichte eingeschlagen. Denen sind oftmals die Hände gebunden weil sie über das Vereinsrecht hinaus keinerlei Handhabe haben.


    Deshalb noch einmal meine Empfehlung an alle Opfer:


    1. Stellt Strafanzeige
    2. besorgt euch einen Anwalt und reicht Zivilklage ein.
    3. lasst euch in jedem Fall von einem Arzt untersuchen der die Körperverletzung dokumentiert - "Ist doch nur ein Blauer Fleck" darf dabei keine Ausrede sein.


    Und als letztes

    Verdammt nochmal schreibt Sonderberichte! Auch für die Dinge bei denen euch nichts passiert ist und es glücklicher weise "Nur beim verbalem, Schlagabtausch nach dem Spiel" geblieben ist

  • Da widerspreche ich Dir jetzt mal. Die Strafordnung, die bei der Bewertung von Verstössen Anwendung findet, nennt sehr wohl die Tätlichkeit. Und genau diese wird auf dem Platz durch den SR festgestellt. Diese Bewertung wird zwar in einem Zivilverfahren für die Bewertung nicht herangezogen werden können (da das strafrechtliche Äquivalent Körperverletzung einen anderen Ansatz verfolgt als die fussballbezogene Tätlichkeit), greift aber eben in sportrechlicher Hinsicht.


    Und noch mal: Die Sportgerichte haben einen recht breiten Rahmen hinsichtlich des Strafmaß, greifen aber häufig sehr niedrig. Klar kann durch zu hohe Strafen der gewünschte Effekt verpuffen, aus meiner Sicht werden aber durch zu geringe Strafen speziell bei physischen Vergehen falsche Zeichen gesetzt.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
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  • Dem widerspreche ich auch mal. Schiedsrichter, die angegriffen werden, stehen unter Schock und brauchen Ruhe und Distanz zum Ereignis. Da noch tagelang herumzutelefonieren, Anzeige zu erstatten und Anwälte zu beauftragen (die vorfinanziert werden müssen!) kann nicht Sache des Opfers sein. Da muss ein Verband die Anzeige erstatten und zuständige Anwälte in ihren Gremien damit beauftragen.

  • Ja, das ist auch EIN Mögliches szenario, abe so lange nicht ausgeschlossen werden kann das dem nicht so ist heist es "in dubio pro reo"

    So funktioniert "in dubio pro reo" aber auch nicht. Es müssen nicht irgendwelche Zweifel sein.
    Diese Zweifel müssen auch schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit haben.
    Sonst könnte man nie jemanden verurteilen weil es immer irgend ein mögliches Szenario gibt, dass es sich doch anders zugetragen hat.
    Der Richter kann dann sehr wohl eine Aussage als Schutzbehauptung abtun und wenn genug sonstiges gegen den Angeklagten spricht diesen Verurteilen.

    Aber darum geht es hier doch auch gar nicht. Es geht darum, dass Sportgerichte (auch meiner Meinung nach) oftmals viel zu milde Urteile fällen.
    Und natürlich spielt das für das Sportgericht eine Rolle ob eine Körperverletzung vorliegt oder nicht.
    Zwar wird diese nicht direkt verurteilt. Aber die Sperre nach einer roten Karte richtet sich doch wohl auch daran wie schlimm der Angriff denn nun war.

    Eine Tätlichkeit wo jemand nach tritt ohne sein Gegner zu verletzen sollte jedenfalls eine geringere Sperre und Strafe bekommen, als ein Faustschlag und anschließendem treten wenn der Gegner auf dem Boden liegt z.B.

    Das man im Zweifel immer noch zur Polizei gehen sollte bei schwerwiegenden Vergehen hat doch hier niemand wirklich bestritten.
    Nur die Sportgerichte dürften auch gerne längere Sperren verhängen, von mir aus auch lebenslänglich.. soll der Verurteilte doch vor ein ordentliches Gericht gehen, wenn's ihm nicht passt.
    Oder die Verbände sollten sich politisch so einbringen, dass lebenslange Sperren möglich sind.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • @BriT: Anzeigen wegen Körperverletzung muss leider das Opfer selbst erstatten, genau so kann die Anzeige nur durch das Opfer zurück gezogen werden. Hier greift dann die Trennung von Sportrecht und Zivilrecht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • In derartigen Fällen immer auch eine Strafanzeige Stellen. Hier geht es dann vor ein "Ordentlliches Gericht" bei dem der persönlich betroffene Zeuge (Schiedsrichter) als Nebenkläger zugelassen ist.

    Darüber hinaus empfehle ich Zivilklage einzureichen (ein Anwalt hilft dabei) um Behandlungskosten, Schmerzensgeld etc. einzuklagen.


    Das hatte ich auch vor einigen Jahren und habe hier einen sog. Titel liegen, der 30 Jahre gültig ist. Nur, der Täter hat alle drei Jahre drei Finger gehoben und ist mittlerweile in seine anatholische Heimat zurückgekehrt. Den "Titel" kann ich mir somit ins Latrinenhaus hängen.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Dem widerspreche ich auch mal. Schiedsrichter, die angegriffen werden, stehen unter Schock und brauchen Ruhe und Distanz zum Ereignis. Da noch tagelang herumzutelefonieren, Anzeige zu erstatten und Anwälte zu beauftragen (die vorfinanziert werden müssen!) kann nicht Sache des Opfers sein. Da muss ein Verband die Anzeige erstatten und zuständige Anwälte in ihren Gremien damit beauftragen.

    Hmm, gar keine so schlechte Idee.


    Zumindest für die Strafanzeige halte ich das für Sinnvoll und sollte verpflichtend Eingeführt werden. Anhand der vorliegenden Sonderberichte und ggf. auch der Vernehmungen beim Sportgericht lässt sich ein hinreichender Straftatbestand feststellen (wir müssen ja auch zum "Täterschutz" auch ausschließen, das ein Sonderbericht maßlos übertrieben ist)


    Die Zivilklage ist aber immer Aufgabe des Geschädigten - der seinen Schaden beziffern muss- , hier kann (und darf) der Verband nicht eingreifen.

  • In derartigen Fällen immer auch eine Strafanzeige Stellen. Hier geht es dann vor ein "Ordentlliches Gericht" bei dem der persönlich betroffene Zeuge (Schiedsrichter) als Nebenkläger zugelassen ist.

    Darüber hinaus empfehle ich Zivilklage einzureichen (ein Anwalt hilft dabei) um Behandlungskosten, Schmerzensgeld etc. einzuklagen


    Das hatte ich auch vor einigen Jahren und habe hier einen sog. Titel liegen, der 30 Jahre gültig ist. Nur, der Täter hat alle drei Jahre drei Finger gehoben und ist mittlerweile in seine anatholische Heimat zurückgekehrt. Den "Titel" kann ich mir somit ins Latrinenhaus hängen.

    Ja, das mit dem Latrinenhaus ist jetzt ärgerlich, sollte aber nicht unbedingt als der Regelfall betrachtet werden.


    Für eine Körperverletzung gibt es zumindest einmal schon strafrechtlich einen auf die Mütze, wobei es dabei regelmässig auch zum Eintrag in´s Vorstrafenregister kommt.

    Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft, und das Opfer ist erst einmal nur Zeuge. Will das Opfer als Nebenkläger auftreten ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich


    Die Zivilklage greift dann nochmal dem Täter in die Tasche, denn hier werden dann Behandlungskosten und Schmerzensgeld fällig, sowie die anwaltlichen kosten.


    Auch wenn ein Titel dann 30 Jahre vollstreckbar ist und vielleicht dazu führt das er 30 Jahre auf dem Latrinenhaus hängt. Der Täter wird 30 Jahre daran erinnert was er für einen Bockmist gebaut hat, weil Du ihm mit schöner Regelmäßigkeit einen Gerichtsvollzieher auf den Hals schickst. Das ist dann besonders angenehm, wenn der auf der Arbeitsstelle in der Personalabteilung erscheint. Da hat der Täter dann 30 Jahre lang etwas, da ist der Eintrag im Führungszeugnis schon lange gelöscht.

  • So richtig und wichtig es ist, über angemessene Reaktionen auf Übergriffe zu sprechen, so sehr sprengt dies hier doch unterdessen den Rahmen - wer noch etwas dazu beitragen möchte, eröffnet bitte ein neues Thema.

  • @BriT: Anzeigen wegen Körperverletzung muss leider das Opfer selbst erstatten

    Ein Nachtrag noch bitte: Strafanzeigen kann meines Wissens nach jeder erstatten; Zivilklage nur der Geschädigte. Somit könnte man diesen Schritt dem Schiedsrichter abnehmen.