Was ist bloß auf den Sportplätzen los?

  • ist es in Bayern möglich, dass eine A - Jun. Mannschaft am Aktiven - Spielbetrieb teil nimmt?
    Spielen die dann Samstags als A - Jun. und Sonntags als Aktive?

  • Näheres hier: http://www.fupa.net/berichte/m…-der-b-klasse-225063.html


    Ich selber war zu der Zeit im Jura-Kreis unterwegs, schließlich spielt mein Junior dort. Heute au unserer Monatssitzung vielleicht Genaueres.


    Kann nur sagen, dass ich 'nem B-Juinoren-Spiel des Heimvereins auch schon mal ne Schlägerei hatte.


    Wenn ich dann am Ende des Artikels folgendes lese "Der Artikel wurde um 15:22 um Aussagen des Schiedsrichters Martin Rehm erweitert" frage ich ja schon, was die SR für Anweisungen haben. Bei uns wird mit dem Obmann/Lehrwart gesprochen und dann wieder mit dem Sportgericht, Exclusiv-Interviews sind aber nicht unbedingt erwünscht ... :cursing:

  • Also 1.
    dürfen A-Jugendliche des Jahrgangs 1996 im "königlichen" BFV an Herrenspielen teilnehmen, sofern sie das 18. Lebensjahr zum Einsatzzeitpunkt noch nicht vollendet haben, mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und sportärztlichem Attest.
    Und ganz nebenbei: ich halte auch A-Junioren für aktiv (die sind im Spiel oft aktiver als mancher gestandene Herrenfussballer).


    2. War der Kreis- und Gruppenschiedsrichterobmann von Anfang an in den Ablauf mit eingebunden, wie er gestern auf der Sitzung betonte.
    Er hat gegenüber den beteiligten Vereinen auch Konsequenzen angekündigt.
    Einer Quelle zufolge soll der Heimverein die Absicht haben, die Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurückzuziehen.


    3. Die Aussage der Polizei: wenn auf einen am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten wird, ist von Absicht auszugehen, die auch den Tod in Kauf nimmt. Darum wird von dieser Abteilung ermittelt.

  • Wenn ich Zolleralb richtig verstanden habe, fragt er ob man mit einer A-Jugendmannschaft, gleichzeitig A-Jugend spielen kann und Herren!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wie es Gebi geschrieben hat, ist es richtig, aber nur der Jahrgang 1996, also der ältere! Auch darf der Jugendspieler pro Tag nur 1 Spiel bestreiten. Es geht nicht, dass er 45 Min. in der 2. Mannschaft und dann 20 Min. in der 1. Mannschaft spielt!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Näheres hier: http://www.fupa.net/berichte/m…-der-b-klasse-225063.html


    Ich selber war zu der Zeit im Jura-Kreis unterwegs, schließlich spielt mein Junior dort. Heute au unserer Monatssitzung vielleicht Genaueres.


    Kann nur sagen, dass ich 'nem B-Juinoren-Spiel des Heimvereins auch schon mal ne Schlägerei hatte.


    Nun wurden die Maßnahmen des Kreisausschusses zu diesem Fall bekannt gegeben: zum Bericht


    Ich finde: Gut!

  • Gestern wurde ein Kreisliga B Spiel bei uns beim Stand von 3:1 für die Heimmannschaft in der 70. Minute abgebrochen. Zuschauer der Gastmannschaft sollen Flaschen aufs Spielfeld in Richtung des Schiedsrichters geworfen haben. Dem vorausgegangen sind zwei Feldverweise an Feldspielern und eine rote Karte an einem AW-Spieler der Gastmannschaft. Habe noch keinen offiziellen Bericht hierzu gefunden, sollte es einen geben reiche ich den Link natürlich nach!

  • Normal kann man mit dem Urteil leben, aber dem Betroffenen bringt das Geld sein Gehör auch nicht wieder!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Nein, mit dem Urteil kann (und will) ich nicht leben, sauer stößt mir folgender Umstand auf: "Das Gericht bedauert, dass man an gewissen Orten wie im Nachtleben oder bei manchen Fußballspielen mit Übergriffen rechnen müsse." Gut, über das Nachtleben kann man unterschiedlicher Auffassung sein, aber wenn ich bei Fußballspielen damit rechnen muss - und genau das wird hier gesagt -, dann bliebe als Konsequenz nur, dass Fußballspiele ähnlich wie Rotlichtbezirke behandelt werden; bekommt ein Zuhälter eine geringere Strafe, wenn er seine Tat im Rotlichtmilieu begeht? Ist es eine Entschuldigung oder ein mildernder Umstand, wenn etwas auf dem Fußballplatz passiert? Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht über Verletzungen in Folge spielerischer Handlungen, wobei man bei manchen groben Fouls da auch zu einer anderen Sicht kommen könnte, aber "etwas auf die Ohren kriegen" gehört definitiv nicht zu den spieltypischen Risiken.

  • Man spricht hier von "durchgreifen" und was passiert, nichts! Der Spieler ist in Berlin gesperrt, spielt aber in Brandenburg bei einem anderen Verein weiter, weil dort die Sperre ja nicht gilt! Wenn, dann sollte die Sperre Deutschlandweit gelten!
    Wir hatten das ja in Bayern auch und auf meinen Hinweis an Koch und den damaligen VSO bekam ich keine Antwort, so siehts aus!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von kanarien3 ()

  • Was mich echt ank.... sind die Unschulds- und Mitleidsbekundungen der Vereine, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die "Spieler", die in solchen Situationen austicken, zeigen m.E. ähnliche Verhaltensweisen auch in anderen Situationen (Training, 3.Halbzeit, Kommunikation unter Stress, etc.) und sind keine unbeschriebenen Blätter. Es wäre viel wichtiger, diese Kandidaten frühzeitig aus den Vereinen zu entfernen und präventiv zu Handeln.

  • Aber diese Spiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet! Hier geht es in erster Linie nicht um die Sportgerichtsbarkeit, sondern um das zivile Strafrecht!


    Solange aber verurteilte Täter, die auch noch Schmerzensgeld bezahlen müssen nur 3 Finger zu heben brauchen, um nicht zahlen zu müssen, sind das Titel ohne Wert!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Aber diese Spiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet!

    Also ich kann da hier von der Münchener Freizeitliga ( RBL ), wo ich auch ab und an unterwegs bin, berichten. Da sind der Grossteil der SR auch auf Verbandsebene unterwegs, aber bei weitem nicht alle. Es gibt da schon einige, welche nur Spiele der Freizeitliga pfeifen.
    Und Spieler werden dort rigoros auf Lebenszeit vom Spielbetrieb ausgeschlossen, zum Teil für weitaus geringere Vergehen.

  • Und Spieler werden dort rigoros auf Lebenszeit vom Spielbetrieb ausgeschlossen, zum Teil für weitaus geringere Vergehen.

    Das getraut sich leider der Bayerische Fußball-Verband nicht unter Hinweis auf EU-Recht und weiß Gott noch alles. Solange jeder Täter weiß, dass er spätestens nach drei, vier Jahren amnestiert wird, ist das zum einen keine sehr große Abschreckung und zum anderen auch keine Aufnahmebremse bei einem Verein. Ich rede nicht denen das Wort, die glauben, man müßte Menschen das Fußballspielen verbieten. Das ist nicht Sache eines Fußballverbandes. Aber die Mitgliedschaft in einem Verband müsste auf Dauer entzogen werden können, weil man ja Fußballspielen woanders auch kann. Wenn jemand z.B. bei Karstadt etwas klaut wird er dort ein Hausverbot erhalten und das fällt keiner Amnestie zum Opfer. Der Dieb kann ja woanders einkaufen und ist in seiner Existenz nicht bedroht. Darum bleibt meine Forderung auch weiterhin: Bei Sportvergehen mit erheblichem Gewaltpotential gibt es nur den dauerhaften Ausschluss aus dem Verbandsfußball.