Hallo.
Hierzu gab es erst kürzlich im Zusammenhang mit dem Jubiläum des Arbeitsabkommens mit der Türkei einen interessanten Beitrag auf dem DLF. Die befragte Journalistin kam unmittelbar nach dem Inkrafttreten als kleines Mädchen nach Deutschland, spricht perfekt Deutsch. Ist mit einem Deutschen verheiratet und hat ihre Kinder, die hier geboren wurden, deutsch sprechend erzogen. Trotzdem gelten diese Kinder, die keinen Ton Türkisch sprechen oder verstehen, die nicht öfter als andere in der Türkei zu Urlaub waren, als mit Menschen mit Migrationshintergrund.
Und das ist doch genau das, was das Thema schwierig macht. Wurde nur der familiäre Hintergrund berücksichtigt, sprich ausländische Vorfahren und Name ohne Berücksichtigung der Sozialisierung? Eventuell sogar deutscher Staatsangehöriger?
Zum verlinkten Kommentar von Max: Gemeinschaftliche Haftung des gesamten Vereins ist nur dann eine Lösung, wenn hier erkennbar gegen die Prinzipien des Verbandes gehandelt werden sollte und Gewalttätigkeit statt zu unterbinden sogar noch gepusht wird.