Spieler wollte SR verprügeln

  • Kann man aufgrund von christlichen SR auch den "Jagd- und Sammlerinstinkt" weglassen? :D
    Aber ist klar, man hat im schlimmsten Fall 11Spieler, vielleicht sogar gar 22Spieler+Trainer am Hals...



    Mit 1SR+2Assis is man da in der Minderheit... Und wer die Entscheidung des SR nicht anerkennen kann, hat auf dem Platz nix zu suchen, wir machen Fehler wie jeder andere auch, niemand spielt perfekt, von daher kann man mal eine gelbe Karte sacken lassen, auch wenns unverdient war... bei Rot würd ich allerdings streiken^^

  • Dazu sollte man ergänzen das man dann nur sich selbst verteidigt, aber nicht die Rechte eines Anwalts hat (Akteneinsicht, etc).

  • Zitat von VFL-06-SR;170672

    Habe mein Opa gefragt, der war als Rechtsanwalt an einem Amtsgericht tätig!



    Tolles Argument: Mein Opa war auch mal in Russland und spricht trotzdem kein russisch.


    @ Admins: Wo habt ihr diesen User denn ausgebuddelt?


    Wenn jemand (selbst theoretisch) darüber nachdenkt mit der Assistentenfahne um sich zu schlagen, dann gehört ihm selbige auf den Kopf geschlagen. So einen Schwachsinn habe ich lange nicht mehr gelesen.


    Als SR darf man, so habe ich es gelernt, nicht zurückschlagen. Man wäre seinen SR-Schein los.


    Und mit Notwehr ist das so eine Sache:


    Wenn mich ein Spieler schlägt, und ich schlage nur aus Notwehr zurück, dann steht der nicht so schnell wieder auf. Dann geht die Sache vor das Sportgericht und auf einmal bin ich der Dumme, weil ganz viele Mannschaftskameraden von ihm gegen mich aussagen.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Zitat von Falko;171463


    Wenn mich ein Spieler schlägt, und ich schlage nur aus Notwehr zurück, .... Dann geht die Sache vor das Sportgericht und auf einmal bin ich der Dumme, weil ganz viele Mannschaftskameraden von ihm gegen mich aussagen.



    Genau das war auch der Grund, warum ich den damaligen Täter nicht "versorgt " hatte.
    Ich bin sicherlich nicht aus Weichholz geschnitzt, habe 3 Gürtel in Gelong Dao, aber hier war es im Nachhinein besser,
    dass ich mich zurückgehalten habe.
    Am Schluß liegst du aufn Boden und alle treten auf dich ein.
    Anschließend bekundet die ganze Mannschaft, dass es ein Friedenstanz war.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Also darf man sich als SR nicht wehren, selbst nicht, wenn die Gefahr besteht, dass JEDER gegn mich aussagt? Und damit meine ich auch Trainer etc..

  • Halt ich für unwarscheinlich.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass man mir mein Recht zur Notwehr nicht so einfach durch eine Pfeife in der Hand entziehen kann.

  • Auch wenns nicht 100% ins Thema passt:


    Ein Schiedsrichterkollege aus Berlin, der sich mit meinem Onkel ein Büro teilt, hatte mich kurz nach meiner bestandenen Ausbildung zum "Testtag" in seinem Bezirk in BER eingeladen.
    Ein etwas kurpulenter SR meines heutigen Alters fragte, warum er den als SR der bis zu den unteresten Seniorenklassen pfeift u.a. schon 2x150 in rund 24sek schaffen muss.


    Da kam als Antwort meines Bekannten: "150m ist die durchschnittl. Distanz bis zu deiner Kabine und wenn man das in dieser Zeit die Strecke schafft, hängt man 80% der Spieler in der KK B ab, also reiner Selbstschutz.


    Der Ansicht bin ich auch, bevor man mit der Assistensfahnen zurückschlägt, den Ball dem Spieler ins Geschicht stöß o.ä., lass ich selbigen einfach fallen und sprint bis in die Kabine.

  • Selbstverständlich sollte man wenn es eng wird versuchen sich aus dem Staub zu machen. Worum es hier geht, ist die Behauptung, dass wir uns per "Gesetz" nicht wehren "dürfen", was einfach mal vollkommener Schwachsinn ist.

  • Ich verweise auf meinen Post #20. Natürlich dürfen wir abwehren, aber nicht angreifen. Dennoch sollten wir uns immer klar machen, dass wir stets in der Minderheit sind und die Grenze zwischen Notwehr und Angriff schmal ist - und im Zweifel 22 plus x Zeugen gegen uns aussagen.

  • Zitat von Manfred;175064

    Ich verweise auf meinen Post #20. Natürlich dürfen wir abwehren, aber nicht angreifen.


    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf aufmerksam machen, dass diese Aussage schlicht und ergreifend vollkommen falsch ist, bevor sich jemand diesen Satz zu Herzen nimmt.


    Wenn eine Person eine andere körperlich angreift oder das versucht, so ist die angegriffene Person befugt, sich angemessen zu verteidigen. Diese Verteidigung kann aber durchaus in Form von körperlichen Angriffen erfolgen. Krasses Beispiel: Eine Person zückt eine Schusswaffe und zielt auf einen Polizisten. Der Polizist reagiert,zückt nun seine Dienstwaffe und erschießt diese Person. Es handelt sich hierbei um Notwehr, für die der Polizist nicht zur Verantwortung gezogen wird, obwohl er ja letztendlich die angreifende Person war. (Etwas pauschalisiert, das gebe ich zu.)


    Zitat

    Dennoch sollten wir uns immer klar machen, dass wir stets in der Minderheit sind und die Grenze zwischen Notwehr und Angriff schmal ist - und im Zweifel 22 plus x Zeugen gegen uns aussagen.


    Traurig, aber unter Umständen wohl wahr. :(

  • Strafrechtlich wirkt Notwehr strafbefreiend, aber nicht sportrechtlich!
    Wenn ein Spieler einen anderen Spieler schlägt und dieser schlägt in Notwehr zurück, bekommen beide :rote_karte: wegen Tätlichkeit.
    Wenn ein Spieler einen SR schlägt und der SR schlägt in Notwehr zurück, muss auch der SR mit einer Bestrafung rechnen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wir sind uns doch alle einig, dass der SR Schläge/Tritte abblocken darf aber sofort versuchen soll, ggf. unter losreissen, unverzüglich den Rasen in Richtung Vereinsheim/Kabine zu verlassen und sich die Rückennummer des Täters zu merken.


    Eine Diskussion darüber, wie es wohl sport- und strafrechtlich zu werten ist, wenn ein SR zum Konter ansetzt sollten wir lassen. :)

  • Einfach gesagt, wer zurück schlägt, gibt seine Karriere als SR damit auf.
    Ein andere Forumteilnehmer hat mal gesagt, sollte mir mal jemand ins Gesicht spucken, haue ich ihn einfach in die Fr****! Mit dem Spielbericht gebe ich dann auch meinen SR-Ausweis ab!
    Man muss mit den Taten auch seine Konsequenzen leben!;)

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • @ zettelbox


    Ein wenig mehr Zurückhaltung bei den Kommentaren wäre hilfreich, unabhängig davon, wessen Aussage nun richtig ist oder nicht.


    Rein strategisch ist es sicher (fast) immer die beste Lösung, in solchen Fällen schnellstmöglich "Leine zu ziehen". Auch ohne gegebene Umstände ist es aber ohne jeden Zweifel richtig, dass wir als SR immer in der Minderheit sind.


    Auch was die Aussage angeht, dass wir im Zweifel 22 plus x Zeugen gegen uns haben, sollte niemand zweifeln. Jede aktive Handlung des SR kann - auch ohne böse Absicht - auf Dritte wie ein Angriff wirken, auch deshalb sollten wir da äußerst zurückhaltend agieren.


    Zum Schluss:
    Bevor Du Dich zu solchen Thesen versteigst, empfehle ich Dir, Dich mit der Thematik etwas näher zu befassen. Die sportrechtliche Seite wurde von meinen Vorschreibern schon angesprochen, was das Straf- und Zivilrecht angeht, gibt es da neben der Notwehr noch den Notwehrexzess, den Notstand, den rechtfertigenden Notstand usw., was für die Allgemeinheit aber alles unter Notwehr läuft.

  • So krass der Kommentar #35 von tillongi auch klingen mag - er ist ohne Wenn und Aber richtig! Und almiko hat das in seinem Kommentar #35 kurz und prägnant ausgedrückt.
    Und das sage ich als einer, der sich vor einigen Jahren in einer Kurzschlußreaktion dazu hat hinreissen lassen, zurückzuschlagen. Daher kann ich nur ganz dringend dazu raten: Im Extremfall Flucht ergreifen und wenn es nicht anders geht, die StaatsGEWALT rufen! Letztere darf von Rechts wegen Gegengewalt ausüben...