Schmerzensgeld für ein übertriebens Foul das folgen hat.

  • 2008 ist beim Spiel zw. den FC M.-gladbach gegen SV Odendenkirchen bei einem C-Jugend Pokalspiel ein sehr unsittliches Foulspiel begangen.
    Gestern war die 2. Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf. (Die 1. Verhandlung war vor dem LG Mönchengladbach)
    (
    Kurz vor Spielende gab es einen Einwurf, es stand 12:0 für den FC. In Höhe der Mittellinie habe er Yilmaz zunächst getunnelt und den Ball an einen Mitspieler weitergeleitet, so P. vor Gericht. In diesem Moment habe Y. mit gestrecktem Bein gegen sein Knie getreten: "Der Ball war da locker fünf bis zehn Meter weg." sagte P.


    Y. hat das aber anders in erinnerung.Nach dem Einwurf sei der Ball in der Luft gewesen, beide wollten ihn erobern. "Ich habe den Ball gespielt und dabei auch den P. getroffen. Wir sind beide hingefallen", beteuerte Y. vor dem OLG.


    Er brach sich bei dem Foul, Ober- und Unterschenkel der damalige Schiri zeigte Y. nur die gelbe Karte.


    Die Eltern von P. hatten darauf hin Strafanzeige erstattet doch dies wurde abgewiesen. So hatten die Eltern eine Zivilklage eingereicht. Das LG Mönchengladbach hat Y. zur einer Geldstrafe von 2.000 € verurteilt. Das wollte Y. nicht so hinnehmen und ging in Berufung. Nach Zeugenaussagen war dem OLG klar das Y. nur seinen Gegner P. treffen wollte somit wurde Y. zu 1.500€ Schmerzensgeld verruteilt.

  • Da bin ich mal gespannt, ob P. sein Schmerzensgeld bekommt! Da wird Y. bzw. seine Eltern drei Finger heben und damit sind die aus dem Schneider. Ich mache das schon seit 6 Jahren mit und bin jetzt bei fast 1600.-€, die ich aber nie bekommen werde!
    So ist leider unsere Rechtssprechung!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Die Eltern brauchen die Finger nicht zu heben, denn der Slogan "Eltern haften für ihre Kinder" ist bekanntlich falsch.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von kanarien3;170443

    So ist leider unsere Rechtssprechung!


    Was kann denn "die Rechtsprechung dafür", dass man nackten Männern nicht in die Taschen greifen kann? Justizschelte ist meistens auch nicht gehaltvoller als Schiri-Schelte auf dem Platz.


    Im übrigen sind Titel aus vorsätzlichen Straftaten insolvenzfest.


    Am Rande: Wenn die Sache erstinstanzlich vor dem LG war, wollten die Eltern des Verletzten mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld haben - von einem 15jährigen! Die (und ihr Anwalt) müssen sich auch fragen lassen, ob sie irgendwie das Maß verloren haben.


    almiko: Man kann durchaus u.U. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen seine Eltern pfänden. Ob da was bei rauskommt und ob das die Eltern in die Insolvenz treibt, ist eine Frage des Einzelfalls.

  • Die Aussage, dass Eltern für Ihre Kinder haften ist richtig und falsch zugleich. Tatsache ist, dass es hierbei immer um die Verletzung der Aufsichtspflicht geht - liegt diese vor, so haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder, wurde diese erfüllt, so müssen sie nicht haften. Ob die Aufsichtspflicht erfüllt wurde hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab, im konkreten Fall wird man dies bejahren können.


    Ob das Geld einbringlich ist oder nicht - die nächsten 30 Jahre werden es zeigen. Und wenn man nicht davon ausgeht, dass der junge Mann eine Karriere als Hartz IV-Bezieher anstrebt, so ist er erst mit 46 vor einer Vollstreckung des Urteils sicher. Außerdem kann auch durchaus heute schon vollstreckt werden, wenn es etwa Sparbücher o.ä. gibt - und Pfändungsfreigrenzen dürften kaum greifen, da es ja einen laufenden Unterhaltsanspruch gegen die Eltern gibt.


    Allerdings sehe ich nicht, ob und wie uns diese Diskussion jetzt weiter bringt. Für viel wichtiger halte ich den eigentlichen Wert des Urteils, der deutlich macht, dass auch das Fußballfeld kein rechtsfreier Raum ist und vorsätzliche und/oder rücksichtslose Fouls durchaus auch Konsequenzen abseits des Feldes haben (können). Es wäre sicher viel gewonnen, wenn derartige Urteile so etlichen Spielern mal bekanntgemacht würden, denn viel wichtiger ist der durchaus populäre Irrtum, dass jeder Teilnehmer an einem Fußballspiel solche und ähnliche Verletzungen billigend in Kauf nimmt - denn auch das stimmt, jetzt komme ich auf die Haftung der Eltern für ihre Kinder zurück, eben nur eingeschränkt, wie das ergangene Urteil sehr schön beweist.

  • Nur der Vollständigkeit halber ... (habe gestern eine Tüte Korinthen gegessen, die müssen wieder raus.. :) )


    Die im Eingangspost genannte Verurteilung ist so durch das OLG nicht erfolgt.
    Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen, dem (vorbehaltlich) zugestimmt wurde. Somit ist vor dem OLG gar kein Urteil gesprochen worden.


    zum Bericht

  • Zitat von A_Kappi;170449

    ... (habe gestern eine Tüte Korinthen gegessen, die müssen wieder raus.. :) )


    Ach, Du auch? :p Leider funktioniert der Link nicht ...


    ... aber für das, was mir wichtig ist, kommt es nicht darauf an, ob es sich nun um ein Urteil, einen Vergleich oder sogar eine außergerichtliche Einigung handelt: Vorsätzliche (und teilweise sogar auch fahrlässige) Regelübertretungen können nicht nur auf dem Fußballfeld, sondern auch vor Gericht geahndet werden - straf- und zivilrechtlich!


    Zwar stimmt die Rechtsprechung überein, dass Fußball zu den Sportarten zu zählen ist, bei denen ein gewisses Verletzungsrisiko in Kauf genommen werden muss und weist auch Ansprüche ab, die aus Verletzungen bei regelkonformen Verhaltensweisen bzw. bei solchen regelwidrigen Aktionen entstehen, die eben typisch und nach der Sachlage nur bedingt oder nicht zu verhindern sind, einen völligen Freibrief gibt es aber - aus gutem Grund - nicht, auch wenn immer wieder andere Behauptungen aufgestellt werden.

  • Gibt es eine Steigerung zu den Krointhen?
    Manchmal heb ich den Eindruck, ehemalige Kollegen schreiben hier (von wenig ne Ahnung, aber viel drüber schreiben.)
    Bei einem Zivilprozess gibt es keine Geldstrafe!!!!!!!
    Und - Eltern haften tatsächlich nicht für ihre Kinder! Sie haften für IHRE Aufsicht(spflichtverletzung)!
    (Wenn bei angemessener Aufsicht der Schaden auch entstanden wäre, haften sie nicht!)
    Hier wäre also die Frage nach dem Aufsichtführenden zu stellen, und die ist gar nicht so einfach zu beantworten. Auf jeden Fall sind es hier nicht die Eltern.

  • Zitat von Manfred;170452

    Ach, Du auch? :p Leider funktioniert der Link nicht ...



    Hier ein funktionierender Link zur Berichterstattung:
    http://www.fussball.de/amateur…es-foul/id_50226760/index

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von Manfred;170448

    Die Aussage, dass Eltern für Ihre Kinder haften ist richtig und falsch zugleich. Tatsache ist, dass es hierbei immer um die Verletzung der Aufsichtspflicht geht - liegt diese vor, so haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder, wurde diese erfüllt, so müssen sie nicht haften. Ob die Aufsichtspflicht erfüllt wurde hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab, im konkreten Fall wird man dies bejahren können.


    Das ist hier kein Beispiel um zu differenzieren, sondern um den Grundsatz "Eltern haften nicht für ihre Kinder" zu beweisen. Eltern würde nur für ihr eigenes Verschulden, nämlich der Verletzung der Aufsichtspflicht haften. Der Spieler haftet wiederum für sein eigenes Verschulden in Form des brutalen Foulspiel.


    Eltern können nur in den Fällen für ihre Kinder haften, wo es gerade nicht auf die "Rolle" als Kind ankommt, sprich wo auch jede andere eingesetzte Person zugerechnet werden würde.