4 Regelfragen bei denen ich mir nicht sicher bin

  • Du kannst doch einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben - wo ist denn da die Sinnhaftigkeit ?

    Genau das ist ja meine Frage - und genau so sehe ich das auch. Dennoch gibt das Regelwerk des HFV nichts anderes her.

    Leider wurde mir gesetern abend bestätigt das dieser Vorgang durch das Regelwerk des HFV nicht abgedekt wird und eine Regelableitung fordert, die so nicht abgeleitet werden kann.


    Darüber hinaus wurde diese Frage sinngemäß wohl schon von einem unserer Lehrwarte vor 2 Jahren mit ungenügendem Ausgang gestellt.


    Ich wiederhole nochmal die Frage. Wie gesagt es geht nicht darum wie man das Praktisch andwendet sondern wie man es in einer Regelfrage richtig zu beantworten hätte:


    Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen.

  • Ich habe mal zu unserem Obmann und gleichzeitig Verbandsschiedsrichterlehrwart des SWFV Thorsten Braun Kontakt aufgenommen.


    Immer wenn die Wirkung des FaZ verpufft, gibt es glatt rot.

    Habe ihm die Frage, welche dickgedruckt dasteht, 1 zu 1 weitergeleitet.


    Alles andere als glatt rot wäre hier Unsinn.

    Wäre auch nie auf die Idee gekommen was anderes zu machen.


    Also, Schiris des SWFV können sich darauf verlassen und den roten Karton zeigen :o)

  • Ich habe gerade keine Lust die entsprechenden § zu suchen, aber in Berlin ist das eine Standard-Regelfrage und die Lösung ist "Ausschluss vom Spiel durch Zeigen der Roten Karte." Der Staffelleiter (bei uns für Feldverweise in leichteren Fällen zuständig) spricht dann genau das eine Spiel Sperre aus, das der Spieler im Herrenbereich für die gelb-rote Karte erhalten hätte.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Hallo.


    Ich sehe hier nicht wirklich, warum die regelgerechte Antwort FaD ein Problem darstellt:

    a) es gibt keine zwingende Vorgaben, dass die Zeitstrafe vor Erteilung eines FaD gegeben werden muss.

    b) Persönliche Strafe ist immer Ermessen des SR, sofern nicht eindeutig durch die Regeln vorgegeben (Pfluchtverwarnung, Verhindern einer Torchance). Bin ich also der Auffassung, dass das Vergehen in seinem Charakter zu schwer wiegt, bleibt auch nur der FaD.

    c) Erreicht man im vorgegebenen Fall mit der Zeitstrafe keine erzieherischen Effekt, den die Zeitstrafe ja erzielen soll. Also scheidet der FaZ aus.


    Daher bleibt nur noch der FaD als alleinige Alternative neben der Ermahnung. Da die Frage die Ermahnung durch den Wortlaut ausschließt, bleibt nur der FaD.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Achtung in einigen Bereichen Verbandsspezifische Antwort

    a) es gibt keine zwingende Vorgaben, dass die Zeitstrafe vor Erteilung eines FaD gegeben werden muss.

    Das ist richtig, gilt auch im Bereich des HFV ist aber nicht Gegenstand der Regelfrage

    b) Persönliche Strafe ist immer Ermessen des SR, sofern nicht eindeutig durch die Regeln vorgegeben (Pfluchtverwarnung, Verhindern einer Torchance). Bin ich also der Auffassung, dass das Vergehen in seinem Charakter zu schwer wiegt, bleibt auch nur der FaD.

    Diese Aussage ist Richtig aber im Sinne der Regelfrage nicht Zielführend.

    Nur um diese nochmal in´s Gedächtnis zu rufen:

    Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen.


    Die Regelfrage lässt also keinen Ermessensspielraum zu sondern geht von einem Vergehen aus bei dem es "NUR" eine Verwarnung geben kann.


    c) Erreicht man im vorgegebenen Fall mit der Zeitstrafe keine erzieherischen Effekt, den die Zeitstrafe ja erzielen soll. Also scheidet der FaZ aus.


    Daher bleibt nur noch der FaD als alleinige Alternative neben der Ermahnung. Da die Frage die Ermahnung durch den Wortlaut ausschließt, bleibt nur der FaD.

    Diese Regelableitung lässt aber der Wortlaut der Durchführungsbestimmungen des HFV nicht zu. (Hatte ich oben bereits beschrieben)


    Ich möchte an dieser Stelle betonen, das ich dieses Ergebnis genau so unbefriedigend finde und deshalb mit dem Lehrwart eine Initiative zur Änderung oder Klarstellung der Durchführungsbestimmungen des HFV anstrebe.

  • Bitte nochmals genau nachdenken: es geht hier um eine Pflichtverwarnung (!), nicht um ein "verwarnungswürdiges" Vergehen (mit entsprechendem Ermessensspielraum).


    Im konkreten Fall ist es die zweite Verwarnung. Im Jugendbereich mit Zeitstrafe käme als nächstes die Zeitstrafe. Die gibt es aber nicht für einen Auswechselspieler, also kann die Strafe nur (!) der FaD sein.


    Wer hier "Gnade vor Recht" ergehen lässt, und es bei einer Ermahnung/Belehrung des Spielers belässt, benachteiligt damit die gegnerische Mannschaft und handelt sich unter Umständen Ärger ein.


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    "Jetzt wechselt Jamaika den Torhüter aus!"
    (Gerd Rubenbauer, als der FIFA-Beauftragte am Spielfeldrand eine Minute Nachspielzeit anzeigte)

  • Hallo.


    Altschiri: Gemäß der konkreten Fragestellung von Sixth geht es nicht um eine Pflichtverwarnung sondern um ein verwarnungswürdiges Foul.


    @ Sixth : Hier greift leider die Lehrmeinung, die in den seltensten Fällen schriftlich fixiert wird - und dennoch im Alltag anzuwenden ist. Anderes Beispiel aus meinem Verband : Als noch Halle mit Zeitstrafe gespielt wurde, gab es hinsichtlich der persönlichen Strafen die Auslegung, dass Gelb nur für technische Vergehen wie Reklamieren oder Hand zu geben ist, klassische Fouls inklusive Halten Zeitstrafe. Nirgends vermerkt, nur mündlich in den Lehrabenden kommuniziert - und trotzdem bindend.


    Was ich sagen will: Wenn in Eurem Verband wie in meinem auch die Vorgaben so sind, dass in diesem Fall direkt Rot zu geben ist, dann ist das eine klare Anweisung. Die kann man zwar hinterfragen, macht aber eigentlich keinen Sinn, weil sie zum einen aus der Praxis heraus sich ergeben hat und zum anderen da nicht widerrufen praktischen Nutzen hat. Und ganz ehrlich, wenn ich hieraus für mich eine klare Entscheidung ableiten kann, die auch in Sportgerichtsurteilen Bestand hat, ist mir das nur Recht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Wenn ein bereits verwarnter Spieler in einem Spiel mit Zeitstrafe (VW -> FaZ -> FaD) ein Vergehen, das eine Pflichtverwarnung nach sich zieht, begeht, hat der SR nicht zwingend den FaZ zu erteilen, sondern kann ohnehin den FaD erteilen. Die zusätzliche Stufe des FaZ ist nicht zwingend ein zusätzlicher Freischuss für den Spieler. Auch wenn es sich um eine "Pflichtverwarnung" handelt, hat der SR also im Jugendbereich mit Zeitstrafe schon einen Spielraum (FaZ oder FaD).


    In dem konkreten Fall ist der FaZ nicht anwendbar, insofern ist der FaD dann zwingend. Das ist klare Lehrmeinung. Insofern verstehe ich hier diesen ganzen Trubel nicht und auch nicht die Meinung, dass dies aus den Regeln "nicht ableitbar" sei.