4 Regelfragen bei denen ich mir nicht sicher bin

  • 1. Spieler A hebt Spieler B hoch. Dieser kann dadurch den Ball mit dem Kopf spielen.


    Ind. Freistoß; Gelbe Karte für wen ?


    2. Spieler A stützt sich auf Spieler B (Mitspieler) ab. Spieler A kann dadurch den Ball mit dem Kopf spielen.


    Ind. Freistoß; Gelbe Karte für Spieler A ?


    3. Ball wird aufs Tor geschossen. Ein Verteidiger hängt sich an die Latte und kann somit den Ball mit dem Kopf spielen.


    Ind. Freistoß vom Torraum; Gelbe Karte


    4. In der Jugend (Wiedereinwechseln erlaubt und mit Zeitstrafe) läuft ein bereits verwarnter Auswechselspieler (Spieler A) beim Spielerwechsel, mit Spieler B, zu früh auf das Feld.


    FaD für Spieler A, da man einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben kann und Spieler B darf weiter am Spiel teilnehmen ?



    Sind meine Antworten so richtig oder hab ich was falsch gemacht? Wer bekommt bei Frage 1 eine persönliche Strafe (wenn überhaupt)?


    Gruß

  • Beim Usertreffen habe ich gesehen, wie ein TW seinen Gegenspieler hochgehoben hat. :D


    Der "aktive" Spieler ist hier ja A, also ist er zu verwarnen. Analog wenn A beim Torjubel B das Trikot auszieht oder A die Rückpaßregel umgeht, indem er den Ball hochlupft und dann mit dem Kopf zum TW spielt.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • 1. Für mich für den Spieler, der den anderen aufhebt, der andere macht ja nichts strafbares.


    2. Stimmt, :gelbe_karte: für Spieler A


    3. Deine Antwort war korrekt

  • Frage 1 lässt sich definitiv so nicht beantworten: Der Heber selber bekommt klar :gelbe_karte:, beim Gehobenen hängt es davon ab, ob er dazu aufgefordert hat (dann auch Verwarnung) oder einfach nur die Gunst der Stunde nutzt (dann keine Verwarnung).


    Frage 2: Eindeutig :gelbe_karte: für Spieler A.


    Frage 3: Deine Antwort war richtig.


    Frage 4 ist hingegen richtig spannend. Spieler B kann nur mit einer Verwarnung belegt werden und darf daher auch weiter am Spiel teilnehmen. Knifflig wird es hingegen bei Spieler A. Dieser ist bereits mit einer Verwarnung vorbelastet und ist im Moment des Vergehens auch kein aktiver Spieler. In Verbänden mit Ampelkarte wäre das einfach zu lösen, wobei sich dort die Frage nach dem Auffüllen der Mannschaft stellt, wobei dies hier aber nicht Gegenstand der Frage ist. Rein formal handelt es sich zum Zeitpunkt des Vergehens noch immer um einen Auswechselspieler, für den eine Zeitstrafe nicht möglich ist. Ergo muss das zweite verwarnungswüdrige Vergehen hier dann mit :rote_karte: geahndet werden, eine Zeitstrafe ist (noch) nicht möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Zahl der Spieler auf dem Feld damit unverändert bleibt, d.h. der Spieler, der ausgewechselt werden sollte, darf durch einen anderen AW-Spieler ersetzt werden bzw. darf weiter spielen.

  • Frage an Manfred:


    Im Fall 4, warum :gelbe_karte: für den Spieler B? Er macht doch nichts ausser das Spielfeld zu verlassen. Dafür, dass der Spieler A zu früh rein kommt kann er doch nicht bestraft werden. Oder habe ich etwas überlesen?

  • Oder ich etwas falsch verstanden ... Für mich las sich das so, als ob Spieler B ebenfalls eingewechselt werdenb sollte. Ist Spieler B aber nur der "Tauschpartner" für A, so bleibt er selbstverständlich unbestraft.

  • Genau die Szene hatte ich mal in einem Herrenspiel mit Rückwechselmöglichkeit - vorverwarnter Spieler rennt bei der Einwechslung zu früh rauf. Dann gibt's erst Gemecker über gelb-rot, und dann, weil man dem Gegner erklären muss, warum die Mannschaft trotzdem zu elft weiterspielen darf. Undankbare Situation für den SR, aber so ist es richtig. Der AWS kann ohne Zustimmung des SR nicht zum Spieler werden.


    Das gilt andersrum (neulich als Zuschauer erlebt) auch für einen verwarnten Spieler, der ausgewechselt werden soll, trödelt und wegen Zeitspiels die zweite gelbe Karte sehen soll. Wenn man dann den Wechsel unterbricht, der Spieler aber ungerührt raus- und der AWS reingeht, war der Wechsel wegen der verweigerten Zustimmung nicht vollzogen, der verwiesene Spieler muss runter und der AWS darf nicht rein (bzw. dann für jemand anderen), also Reduzierung. Die Verwarnung für den AWS würde ich in dem Fall allerdings stecken lassen, es sei denn, man weiß mit Sicherheit, dass der den Abbruch des Auswechselvorgangs durch den SR mitbekommen hat.

  • Ich wärme nochmal auf, weil

    1. dieses Thema an anderer Stelle gerade erwähnt wurde
    2. und mir die Beantwortung einer Regelfrage noch nicht ganz klar ist

    4. In der Jugend (Wiedereinwechseln erlaubt und mit Zeitstrafe) läuft ein bereits verwarnter Auswechselspieler (Spieler A) beim Spielerwechsel, mit Spieler B, zu früh auf das Feld.


    FaD für Spieler A, da man einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben kann und Spieler B darf weiter am Spiel teilnehmen

    Ich vereinfache aber mal die Regelfrage und reduziere sie wie folgt:


    Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen. Wie ist das Regeltechnisch abzuarbeiten wenn


    1a) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser Spieler entweder schon gespielt hat oder noch eingewechselt werden darf

    1b) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser schon oder noch nicht gespielt hat und nicht mehr eingewechselt werden darf.

    Beachte: Im Jugendbereich wird statt 2. Gelben Karte (gelbrot) generell eine Zeitstrafe gegeben.


    Hintergrund: Die Zeitstrafe dient als Erziehungsmaßnahme des (Jugendlichen) Spielers. Zweck ist es das ein "übermütiger" oder "übermotivierter" mal 5 Minuten Zeit bekommt nachzudenken und dann wieder am Spiel teilnehmen kann. Dabei soll aber auch die Mannschaft merken das sich der Speiler daneben benommen hat und muss vorübergehend mit 10 Mann auskommen.


    Böswillig nachgedacht: Eine Zeitstrafe für einen AW Spieler hat (nahezu) keine Wirkung da die Mannschaft dann nur darauf verzichtet ihn während der nächsten 5min wieder einzuwechseln - dies kann ja sowieso so geplant sein. Dies würde also den Sinn dieser Regel (Zeitstrafe) völlig verfehlen.

  • Hallo.


    Die Zeitstrafe kann verwendet werden, muss aber nicht. Ich kann alle persönlichen Strafen ohne Einhalten einer bestimmten Reihenfolge (in der Eskalation steigend gemeint) aussprechen. Ich muss also nicht erst Gelb zeigen, um dann die Zeitstrafe oder Rot zu zeigen. Darf aber nicht erst die Zeitstrafe und dann Gelb anwenden, zum Verständnis.


    Begeht also nun ein Auswechselspieler, der bereits verwarnt wurde, ein weiteres Vergehen, das zwingend mindestens eine Verwarnung nach sich zieht, kann ich sowohl nur ermahnen (und nehme ihn mir bei der nächsten Situation, bei der er spielt, mit dem Risiko, dass dies nicht mehr geschieht ) oder schicke ihn gleich Duschen.


    Da in der Regel die Anzahl der Spieler auf vier Ersatzspieler mit unbegrenzt Einwechslungen festgelegt ist, wäre die Anzahl der danach einwechselberechtigten Spieler auf 3 reduziert, sofern der fehlbare Spieler bereits gespielt hat. Wurde er nicht eingewechselt, hat dies keine Auswirkungen auf die Zahl der Spieler.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ein Hinweis.


    Die Zeitstrafenregelung ist Verbandsspezifisch.


    Es geht also darum wie ich nach REGELWERK (Durchführungsbestimmungen) bei einer zweiten Verwarnung verfahre. Nicht um die pragmatische Lösung gleich Rot zu geben oder nur zu ermahnen.


    Ist der Spieler auf dem Feld ist das einfach, denn beim 2. Mal Gelb gibts dann die Zeitstrafe. Für Glatt Rot muss das Vergehen entsprechend sein. Ich kann also kein Rot für ein Vergehen geben welches nach Regelwerk "nur" mit Gelb betraft wird.

    Eine Zeitstrafe einem AW Spieler zu geben ist mMn aber Kontraproduktiv weil der erzieherische Sinn nicht gegeben ist.

  • Hier widerspreche ich Dir. Ich kann sehr wohl auch direkt nach einer Verwarnung für ein ähnliches Vergehen die Zeitstrafe überspringen. Mir ist nämlich keine Jugendordnung bewusst, die zwingend eine Zeitstrafe vorsieht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich behaupte, dass in allen Verbänden eine Zeitstrafe nur gegen einen Spieler verhängt werden kann, der sich offiziell auf dem Spielfeld befindet.


    Interessanter ist die Frage, ob man einem solchen Spieler beim zweiten verwarnungswürdigen Foulspiel zwingend die ZS geben muss oder ob auch direkt Rot möglich ist. Wohlgemerkt im Bericht dann auch so begründet, dass das Vergehen für sich alleine betrachtet mit einer ZS geahndet worden wäre.

  • Ich kann also kein Rot für ein Vergehen geben welches nach Regelwerk "nur" mit Gelb betraft wird.

    Ein Hinweis.


    Die Zeitstrafenregelung ist Verbandsspezifisch.

    In Bayern geht das sehr wohl, nämlich wenn nach der Zeitstrafe ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen erfolgt, bleibt nur der FaD, da der erzieherische Wert der Zeitstrafe wohl ins Leere gelaufen ist.

  • In Bayern geht das sehr wohl, nämlich wenn nach der Zeitstrafe ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen erfolgt, bleibt nur der FaD,

    Klar, auch in Hamburg so, ist aber nicht die Antwort auf die Regelfrage

    Ich behaupte, dass in allen Verbänden eine Zeitstrafe nur gegen einen Spieler verhängt werden kann, der sich offiziell auf dem Spielfeld befindet.

    Tja, das ist in Hamburg aber so nicht geregelt da wird kein Unterschied zwischen Spieler und AW Spieler gemacht.


    Übrigens habe ich die Frage an zwei der Hamburger Lehrwarte weitergeleitet und bisher auch nur Achselzucken und ein "muss ich mal klären" als Antwort bekommen.

    Ein bereits verwarnter AW-Spieler begeht als AW Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen. Wie ist das Regeltechnisch abzuarbeiten wenn


    1a) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser Spieler entweder schon gespielt hat oder noch eingewechselt werden darf

    1b) Im Jugendbereich 4 Spieler mehrfach hin und her gewechselt werden dürfen und dieser schon oder noch nicht gespielt hat und nicht mehr eingewechselt werden darf.

    Beachte: Im Jugendbereich wird statt 2. Gelben Karte (gelbrot) generell eine Zeitstrafe gegeben

  • Ich meine mich zu erinnern, dass wir das hier im Forum schon diskutiert hatten:
    Quintessenz war, dass ein FaZ nur gegen Spieler verhängt werden darf, die aktuell am Spiel teilnehmen, da die Strafe sonst faktisch nur eine Verwarnung wäre und der Rest ins Leere liefe. Für Aw-Spieler gilt, dass das Vergehen entweder "nur" verwarnungswürdig war (es entfällt die erzieherische Möglichkeit, mit einem FaZ einzusteigen), d.h. bei einem bis dato unbelasteten Spieler gibt es die Verwarnung, während ein vorbelasteter Spieler vorzeitig duschen darf - und verbandsabhängig entweder mit glatt Rot (auch wenn das Vergehen nur verwarnungswürdig war) oder mit der Ampelkarte.

  • Na Klasse.


    Gestern Abend zu diesem Thema noch ein längeres Gespräch mit einem Lehrwart vom Verband geführt und folgende Aussage bekommen:


    Dieser Lehrwart hat das Thema bereits vor 2 Jahren bei einer VSA Tagung auch eigenem Interesse angesprochen und die mündliche Auskunft erhalten, das in diesem Falle

    • keine Zeitstrafe (weil nicht sinnvoll)
    • kein Gelbrot (weil nicht erlaubt)

    sondern glatt Rot zu geben ist.


    Auf meine Nachfrage wo ich das in den Durchführungsbestimmungen finde erhielt ich die Auskunft das man dies seinerzeit so sah, das man das aus dem Regelwerk so ableiten könne.


    Achtung Verband spezifisch Hamburger Fußball Verband


    Wir sind dann beide gemeinsam nochmal die

    • Durchführungsbestimmungen
    • Verbindlichen Anweisungen für Schiedsrichter
    • Spieleordnung

    durchgegangen und haben keinerlei Hinweise darauf gefunden die eine derartige Ableitung zulässt.


    Somit bleibt nur die ungenügende und unbefriedigende Regelanweisung, das auch dem AW-Spieler in diesem Fall die Zeitstrafe zu erteilen ist. Eine mündliche Regelinformation werde ich nicht anwenden.


    Ich kann dann mal wieder nur BestRefinTown zitieren:


    Zitat von BestRefinTown

    Ich pfeife nach den Regeln, die mir vorliegen. Regeln, die man mir vorenthält, kann ich nicht anwenden.

  • Du kannst doch einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben - wo ist denn da die Sinnhaftigkeit ? Wenn er bereits verwarnt ist und sich immer noch nicht benehmen kann, dann kannst Du doch nur mit einer RK reagieren. Und wenn er bereits verwarnt ist und es reicht nicht für eine RK, dann sagst Du ihm nochmals klipp und klar, wo der Hammer hängt. Wenn er das dann auch nicht versteht, muss er mit den Konsequenzen leben.


    Ich stelle mit gerade in der Praxis vor, wie ich reagieren würde, wenn ein SR an die Auswechselbank geht und einem Spieler, der nicht am Spiel teilnimmt, eine 5 Min Zeitstrafe ausspricht. Als Spieler könnte ich den Kameraden nicht mehr ernst nehmen und als Zuschauer würde ich :flieh:

  • Du kannst doch einem Auswechselspieler keine Zeitstrafe geben - wo ist denn da die Sinnhaftigkeit ? Wenn er bereits verwarnt ist und sich immer noch nicht benehmen kann, dann kannst Du doch nur mit einer RK reagieren. Und wenn er bereits verwarnt ist und es reicht nicht für eine RK, dann sagst Du ihm nochmals klipp und klar, wo der Hammer hängt. Wenn er das dann auch nicht versteht, muss er mit den Konsequenzen leben.


    Ich stelle mit gerade in der Praxis vor, wie ich reagieren würde, wenn ein SR an die Auswechselbank geht und einem Spieler, der nicht am Spiel teilnimmt, eine 5 Min Zeitstrafe ausspricht. Als Spieler könnte ich den Kameraden nicht mehr ernst nehmen und als Zuschauer würde ich :flieh:

    Aber genau das hat @SixthSCTF doch gesagt