Begrifflichkeiten in einem SR-SB

  • Ich hatte heute mit einem anderen Schiedsrichter einen kleinen Disput, ob die Begriffe "Grätsche" und "mit gestrecktem Bein" in einem Sonderbericht objektiv schlidern, oder ob sie eine Wertung abgeben. Wenn ja, wie könnte man es dann umschreiben.


    mit freundl. Grüßen Hannes

  • Ich wüsste nicht, was an "mit gestrecktem Bein" subjektiv sein sollte?! Es ist lediglich eine Feststellung, also finde ich, dass sie in einen Sonderbericht ruhig eingebaut werden kann. Und auch "Grätsche" kann ich nur Objektivität abgewinnen, ein Beispiel:


    In der 55. Spielminute traf Spieler A seinen Gegenspieler mit einer Grätsche von hinten in die Beine. Aufgrunddessen wurde der Spieler des Feldes verwiesen.


    Wenn man das so nicht schreiben kann, verbessert mich bitte.

  • Kann man mit einer Grätsche treffen ?


    Wie wäre es denn z.B. mit: Er grätschte von hinten und traf seinen Gegenspieler (heftig) mit der Sohle am Knöchel. Der Spieler kam bei der Aktion zu Fall, konnte aber nach 2 Minuten Behandlung wieder am Spiel teilnehmen ...

  • Bei dem Thema "Objektive Beschreibung in einem Sonderbericht" und der Verwendung des Begriffes "Tätlichkeit" bin ich in diesem Forum vor Kurzem heftig "angeeckt". Aber so langsam finde ich manche Diskussionen darüber etwas "exotisch".
    Ich teile die Meinung von @Schriassi, daß der Begriff "gestrecktes Bein" die absolut objektive Beschreibung eines Tatbestandes ist.
    Und "Grätsche" ist nichts weiter als ein umgangsprachliches Synonym für gestrecktes Bein. Und das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch in WIKIPEDIA

    Zitat

    ("Eine Grätsche ist der Versuch eines Fußballspielers, den Ball rutschend, mit ausgestrecktem Bein zu erreichen. Ein solcher Versuch gilt laut Fußballregeln als Grätsche, wenn der Spieler mit seinem Rumpf in Berührung mit dem Boden kommt und dabei den Versuch unternimmt, an den Ball zu kommen")

    und dem DUDEN

    Zitat

    ("mit gestrecktem Bein auf den Ball (und die Füße des Gegenspielers, der Gegenspielerin) zurutschen")


    nachzulesen.
    Sorry, aber in einem Sonderbericht um solche Formulierungen noch "herumzueiern" und stundenlang um "weichere" und neutralere Sätze zu ringen und die deutsche Sprache zu vergewaltigen, finde ich schlichtweg albern. Schiedsrichter sind keine Amateur-Juristen, und ich kenne einige Sportrichter, die bei sowas nur die Augen verdrehen.

  • Ich verstehe das Gejammere auch nicht. Schreibt doch einfach in den SB was ihr gesehen habt. Nicht mehr und nicht weniger. Klar und deutlich formuliert. Da muss man keine Windungen suchen oder finden, sondern einfach nur wiedergeben was man gesehen hat.


    Eine Tätlichkeit z.B. kann man nicht sehen. Sondern man sieht z.B. den Faustschlag. Ob dieser Faustschlag dann als Tätlichkeit gewertet wird, obliegt dem Sportgericht. Also gucken, merken, schreiben.
    Ganz einfach.


    Bei Problemen mit dem Spielbericht lesen Sie die Anweisungen oder fragen ihren Obmann oder Lehrwart.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !