SSD Hoffenheim Dortmund

  • Man darf ja seinen Unmut äußern, aber 30 von 90 Minuten zu singen, „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure!“ ist einfach – neben der persönl. Beleidigung – nicht im Sinne des Sports.

  • Fußball lebt halt von Emotionen... ich will mich da selber nicht rausnehmen. Ich schrei auch als Zuschauer was das Zeug hält. Gegen den Gegner, Zuschauer und auch Schiedsrichter, aber.... man sollte niemals beleidigend werden oder gar handgreiflich. Bei uns werden in der Kreisklasse die Spieler oder Zuschauer die andere beleidigen direkt vom Platz(Tribüne) geführt... Nur leider kann man das in der Bundesliga wohl schlefht machen, weil da einfach zu viele Leute sind...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Eben, ich geh sogar soweit zu sagen, dass auch die ein oder andere Beleidigung mal dazugehört. Frustriert und bum rutscht was raus. Egal, solange man sich danach wieder versteht ;)
    Was aber – wie gesagt – gar nicht geht, ist die halbe Halbzeit lang nur eine Person (wegen vergleichsweise nix, da ja nicht unmittelbar im Geschehen) zu beleidigen.

  • Klar gehen die Beleidigungen garnicht, aber das ist kein Grund für Körperverletzung. Hoffenheim hat sich hier absolut selbst disqualifiziert, und dass das kein Alleingang eines Mitarbeiters war ist ja wohl logisch.

  • Trotzdem ist es nicht in Ordnung, fortwährend den Sponsor zu beleidigen. Einen Dietmar Hopp hätte doch jeder gerne. Ich finde es gut, dass er den Sport (er fördert nicht nur Fußball) fördert. Und diese Gesänge sind unterste Schublade, und haben auf einem Fußball Platz nichts zu suchen.

  • Zitat von Schiriassi;167653

    Dietmar Hopp hat sich nun zu den Rufen der BVB-Bekloppten geäußert. Ich kann's nur nochmal sagen: Der DFB sollte nun endlich auch mal gegen diese Leute etwas unternehmen und nicht nur abwarten, ob sie Ermittlungen gegen Hoffenheim wegen der Lärmbeschallung einleiten.

    Schiriassi, der DFB kann auch nur gemäß Rechts- und Verfahrensordnung handeln. Erstmal muss halt eine Ermillung durchgeführt werden, ob es sich denn lohnt, ein Verfahren zu eröffnen. Damit dies geschieht, muss der Kontrollausschuss gemäß § 13 DFB-RuVO Anklage oder Anrufung beim Sportgericht erheben oder ein Verstoß gegen die Satzung und Ordnungen anzeigen.


    Ich kann dich aber beruhigen, der DFB ermittelt nämlich nicht nur wegen der Akustik-Attacke von den Hoffenheim-Mitarbeiter (wobei dann Hoffenheim bestraft wird, da ja der Verein gemäß § 9a DFB-RuVO haftbar für seine Mitarbeiter ist), sondern inzwischen werden auch die Dortmunder Schmähgesänge geprüft. Es wird also sicher auch noch ein Nachspiel für Dortmund geben.

  • [...] [D]er DFB ermittelt nämlich [...] wegen der Akustik-Attacke von den Hoffenheim-Mitarbeiter (wobei dann Hoffenheim bestraft wird, da ja der Verein gemäß § 9a DFB-RuVO haftbar für seine Mitarbeiter ist) [...].

    Das Verfahren wurde nun eingestellt, da das Verhalten des Mitarbeiters nur ein geringfügig unsportliches Verhalten darstellte. Außerdem wussten (nach intensiven Ermittlungen) zu keiner Zeit irgendwelche Hoffenheim-Mitarbeiter/-Verantwortliche von dieser Aktion bzw. waren daran beteiligt.
    "Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter des Bundesligisten eingestellt, da mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen wurde, dass die Stadionbesucher durch die Beschallungsanlage nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden sind. Der Mitarbeiter hatte durch den Einsatz eines Beschallungsgeräts versucht, die Schmäh-Gesänge gegen Mäzen Dietmar Hopp zu unterbinden."


    (1899-Homepage)