Aus Absicht den Ball wegschießen

  • Ich möchte hier noch einen Aspekt der Ausgangssituation ansprechen der recht schnell beiseite geschoben wurde, nämlich die schiedsrechtliche Möglichkeit darauf zu reagieren.


    Da gibt gibt es vier Varianten:


    1. Man lässt die Karten ganz stecken und belässt es bei einer mittleren bis ernsten Ermahnung.
    2. Verwarnung.
    3. Verwarnung und gelb/rot.
    4. Feldverweis.


    Das nur die Aufzählung jetzt noch Erklärungen bzw meine Meinung:


    zu 1. Diese Variante nur wenn der Spieler sehr schleunigst seine Meinung ändert und dem Ball hinterher spurtet um ihn doch zu holen. Das empfinde ich ähnlich wie bei einem Foul das an der Grenze zu rücksichtlos ist und man abwartet ob der Foulende sich entschuldigt. Trabt er aber in die andere Richtung weiss ich, dass hat er mit Absicht gemacht, also rücksichtslos oder zumindest taktisch also VW, geht er aber sofort zum am Boden liegenden und entschuldigt sich ehrlich kann ich davon ausgehen dass es wohl eher Ball orientiert war, dann lass ich die Karte lieber stecken.


    2. Diese Variante ist wohl die am meisten verbreitete. Hier könnte man sich noch überlegen, ob man hier Zeitspiel oder Unsportlichkeit einträgt.


    3. Hier ist die Frage der regeltechnischen Durchhaltbarkeit. Kann man wirklich eine Verwarnung für die Unsportlichkeit/Zeitspiel und dann die gelb/rote für den Spruch. Denn die zweite Verwarnung wird regeltechnisch schon sehr schwer vertretbar sein, denn holen muss der Spieler den Ball ja nicht (Nebenfrage: Muss der Spieler den Ball holen, wenn er ihn im Spiel wegdrischt?). Hier ist wohl eher sinnvoll die erste gelbe Karte zu zeigen und abzuwarten. Kommt dann noch ein dummer Spruch, kommt man locker mit der zweiten Verwanung über "Meckern" durch.


    4. Bisher noch nicht erwähnt aber der Hauptgrund warum ich hier schreibe. Denn die Degradierung des Schiedsrichters zum Balljungen durch einen Spieler könnte durchaus als Beleidigung aufgefasst werden.


    Bei Variante 3. + 4. noch die Frage ob im Jugendbereich dann der FAZ angebracht wäre.


    Und jetzt nicht falsch denken bitte, ich bin eher nicht der Typ der mit Karten um sich wirft, eher im Gegenteil; da bleiben im Moment noch zu viele in der Tasche...
    Es geht hier rein um die Formalitäten also kann ich mein regeltechnisch geschultes Gewissen beruhigen oder nicht bzw. komme ich bei einer solchen Entscheidung vorm Sportgericht durch oder nicht?


    MfG Bohney

  • Also mit dem Feldverweis auf Dauer ist man meiner Meinung nach wohl auf sehr dünnem Eis. Das als Beleidigung sehen? Der Spieler schießt den Ball wohl aus Frust weg und nicht, um in erster Linie den Schiedsrichter zu provozieren oder zu beleidigen (solange er nichts Beleidigendes sagt, zeigt,...). Wenn man sich dadurch beleidigt fühlt, müsste man auch bei jeder Reklamation die rote Karte zücken. Dadurch könnte man sich dann erst Recht beleidigt fühlen. Ich glaube die Staffelleiter, Sportrichter und KSA-Mitglieder würden sich dann die Bäuche vor Lachen halten.
    Einen FAZ im Jugendbereich würde ich im Jugendbereich auch nur in Härte- bzw. Einzelfällen als verhältnismäßig sehen.


    Abgesehen davon, ist für das Wegspielen oder Wegtragen des Balls nach einer Spielunterbrechung nach Regelwerk halt nur eine Verwarnung vorgesehen.


    Und zum Balljungen degradiert man sich höchstens selbst. Wie schon gesagt, geht es dann einfach mit einem Ersatzball weiter. Der Spielführer kann dann gerne dafür sorgen, dass Verluste an Material in Grenzen gehalten werden.