Eine Regelfrage, wo ich mir eigentlich relativ sicher bin. Nur zur Sicherheit: Ein Spieler von Mannschaft A foult einen Spieler von Mannschaft B, jedoch nicht verwarnungswürdig. Bevor der Schiedsrichter abpfeifen kann, tritt ein anderer Spieler von Mannschaft B (nicht der gefoulte) den Foul spielenden Spieler von Mannschaft A rotwürdig um. Müsste man hier das schwerwiegendere Vergehen werten und auf Rot für Mannschaft B und direkten Freistoß für Mannschaft A oder auf Rot für B und das erste Vergehen wird gewertet, sprich direkten Freistoß für Mannschaft B.
Zwei Fouls
-
-
Erstes Vergehen ahnden, und das rotwürdige Foulspiel würde ich als Tätlichkeit in der Spielunterbrechung ahnden und ihn mit runterschicken. Und den Direkten Freistoß für Mannschaft B geben. Aber ich hab die Frage nicht vor mir liegen , aber es ist immer Situationsabhängig ganz ehrlich . Ich glaube so wie ich es oben beschrieben habe ist es bestimmt falsch. Können ja unsere Lehrwarte bestätigen.
-
Immer das erste Vergehen wird mit der Spielstrafe bestraft. Dann folgt die entsprechende Spielfortsetzung, in deinem Fall direkter Freistoß für Mannschaft B.
-
Liegen 2 Fouls beider Mannschaften vor noch bevor der Schiedsrichter pfeifen kann wird das erste Vergehen geahndet. Liegen 2 Vergehen einer Mannschaft hintereinander vor , noch bevor der SR pfeifen kann wird das schwerwiegendere Foul geahndet.
-
Das gilt aber dann nur für die Spielfortsetzung.
Edit: Wie war das nochmal? Ich hab mit der Regel Schwierigkeiten, dass das schwerwiegendere Foul geahndet wird, wenn eine Mannschaft zwei Vergehen direkt hintereinander begeht. Kann mich mal jemand bitte aufklären?
-
Jo ! =) Wenn eine Mannschaft 2 Vergehen hintereinander begeht dann das schwerere ahnden.
-
Kleine Korrektur von Sahins Aussage: Wenn eine Mannschaft 2 Vergehen macht, wird sie in den größtmöglichen Nachteil gesetzt. Beispiel wäre: Erst ein Foulspiel ausserhalb des Strafraums, Vorteil, dann ein Foul im Strafraum. Die schwere ist dieselbe, der Strafstoß aber der größere Nachteil. Ansonsten hat Sahin vollkommen recht.
-
Das mit dem schweren Vergehen bezieht sich immer auf die pers. Strafe. Und die Spielstrafe bezieht, wie schon gesagt auf den größten Vorteil.
-
Nichts gegen deine Erklärung, Sahin. Aber du meintest ja selber, du seiest dir unsicher, ob das regeltechnisch korrekt ist.
Ist es denn auch richtig, den Spieler von Mannschaft B mit wegen Tätlichkeit in der Spielunterbrechung zu verweisen. -
Ja, natürlich muss die kommen. Die Spielstrafe kann man nicht unmittelbar mit den fälligen persönlichen Strafen in Bezug bringen.
-
Salvato. Ich war mir da unsicher , aber du siehst ja , flitzpiepe (LEHRWART) hat mir meine Aussage bestätigt. =)
-
Ok, vielen Dank.