Zeitstrafe für Einwechselspieler

  • Ein Grund, der mir der Spieler vor seinem Verschwinden nicht als Abmeldegrund angegeben wird, kann für mich als SR keine Entscheidungsgrundlage sein. Wenn mir also kein triftiger Grund angegeben wurde, muss ich davon ausgehen, dass es keinen triftigen Grund gibt. Grundsätzlich muss sich auch der Spieler persönlich und nicht über einen Betreuer beim SR abmelden, wir treffen ja i.d.R. keine Entscheidungen vom Hörensagen. Der Spieler bzw. sein Verein können ja in ihrer Stellungnahme an den Staffelleiter zur :rote_karte: von mir aus einen Grund "nachschieben", dann muss der Staffelleiter oder das Jugendsportgericht eine Entscheidung treffen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Womöglich kommen wir hier wieder in den Bereich der Landesverbandsspezifika.


    Nach meiner Kenntnis gibt es in meinem Verband keine besonderen Regelungen zur Coaching-Zone, d.h. ein Spieler soll sich zwar darin aufhalten, darf diese aber auch ohne Zustimmung des SR verlassen, beispielsweise um sich warm zu machen. Ich könnte auch keinen Verstoß darin erkennen, wenn ein Spieler mit FaZ sich vor dem Ablauf der Zeitstrafe wieder ein wenig aufwärmt und dafür die Coaching-Zone verlässt (oder wenn er die unfreiwillige Auszeit nutzt um kurz auf die Toilette zu gehen).


    Eine reine Nicht-Anwesenheit zum Ende der Zeitstrafe rechtfertigt für mich noch nicht zwingend die Weigerung, das Spiel wieder aufzunehmen, auch wenn es den Verdacht aufkommen lässt. Und da der FaZ nur im Jugendbereich vorkommt, sind für mich die Aussagen des Betreuers durchaus von Bedeutung.

  • Nach meinem heutigen Spiel (:gelbe_karte: nach Schlußpfiff) kam mir folgende Frage in den Sinn:
    FaZ nach Spielende ist nicht mehr möglich (nur :gelbe_karte: oder :rote_karte:), aber kann der SR in der Halbzeitpause wegen eines Vergehens in der Halbzeitpause gegen einen Spieler (nicht AW-Spieler) einen FaZ verhängen? Ich meine ja, bin mir aber nicht ganz sicher.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)