Zu früh abgepfiffen - was nun?

  • Hier ein interessanter Fall aus der Praxis, der kürzlich in unserem Kreis passierte:
    Ein SR beendete das Spiel beim Stand von 2:2 mit dem Schlußpfiff, wobei der Ball in diesem Moment im Spiel war. Er wurde sofort nach dem Schlußpfiff von den Betreuern der Heimmannschaft bestürmt, er habe sich geirrt, da noch 5 Minuten zu spielen (gewesen) seien. Nach einem Blick auf seine Uhr stellte der SR fest, dass er tatsächlich die 2. Halbzeit versehentlich 5 Minuten zu früh abgepfiffen hatte und räumte dies gegenüber den Betreuern beider Mannschaften ein. In diesem Moment waren noch alle Spieler auf dem Spielfeld.


    Frage: Wie wäre die regeltechnisch korrekte Verfahrensweise des SR gewesen, nachdem er seinen Fehler erkannt und eingeräumt hatte?

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • So und nicht anders!
    Entsprechender Eintrag im Spielbericht schadet sicher auch nicht, aber kein Muss.

  • kann mich nur anschliessen sr - ball und weiter,
    nur wenns zu spät bemerkt würde oder keiner was sagt könnte das Spiel sicherlich angefochten werden und neu angesetzt werden.

  • Ich würde sagen,mit dem Abpfiff ist das Spiel beendet, so dass es nicht mehr fortgesetzt werden kann. Der Abpfiff ist eine Tatsachenentscheidung des SR.
    Beim verfrühten Halbzeitpfiff wäre das anders, dort könnte man die Spielzeit nachholen.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Ich würde es wie viele Vorredner machen. Da noch alle Spieler auf dem Feld sind schnell den Betreuern sagen, dass die Spieler da bleiben sollen und wir machen noch die restlichen 5 Minuten nach einem SR-Ball.

  • Zitat von Hallenser;159614

    Der Abpfiff ist eine Tatsachenentscheidung des SR.



    Wenn es sich allerdings um einen irrtümlichen Pfiff handelt - wie bei diesem Fall -, wird das Spiel mit SR-Ball fortgesetzt (falls noch alle Spieler auf dem Platz sind).

  • Zitat von Hallenser;159614

    Beim verfrühten Halbzeitpfiff wäre das anders, dort könnte man die Spielzeit nachholen.


    Wann? In der zweiten Halbzeit ja eigentlich regulär nicht, oder?

  • Nein, diese Zeit kann nicht einfach an die zweite HZ angehängt werden.
    In diesem Fall spielt die Mannschaft die erste Halbzeit zu Ende.
    Beispiel:
    1HZ ( 45min ), Mannschaft A von links nach rechts, wird bereits in der 30min abgepfiffen.
    Vorgehensweise:
    Die restlichen 15minuten werden nachgeholt, Mannschaft A spielt weiterhin von links nach rechts, dann wird zur Halbzeitpause gepfiffen !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Die Spielführer werden zu Beginn der 2 HZ. über den verfrühten Abpfiff informiert und die restlichen 5 Minuten werden nach der HZ-Pause in der ursprünglichen Formation nachgespielt. Danach gibt es den Seitenwechsel und das Spiel geht nach Anpfiff in die 2 HZ.

  • Zu der Variante, dass die 1. Halbzeit zu früh abgepfiffen wurde, gibt es ja mehrere einschlägige Regelfragen und Musterlösungen.
    Bitte konzentriert Euch daher bei Euren Antworten auf meine Fragestellung, wonach der Schlußpfiff zu früh erfolgte.


    Die Mehrheitsmeinung im Forum lautet bisher: SR-Ball und die fehlende Zeit noch spielen lassen.
    Die herrschende Meinung im FSA lautet, wie von Hallenser bereits angedeutet:
    Der Schlußpfiff war eine Tatsachenentscheidung des SR und nach dem Schlußpfiff darf das Spiel keinesfalls fortgesetzt werden.


    Andere Meinungen?
    Ich bitte auch mal um ein paar Statements unserer Lehrwarte.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Aber hier hat der SR doch die Tatsachenentscheidung getroffen, dass er tatsächlich einen Fehler begannen hat und zu früh abgepfiffen hat. Wie kann dann in diesem Fall von einer Tatsachenentscheidung die Rede sein?:confused:


    Eine Tatsachenentscheidung wäre es wenn der SR durch Abpfiff das Spiel endgültig beendet hätte und erst dann würden die Betreuer auf den Platz stürmen und behaupten:
    „Es sind noch 5 Minuten zu spielen“!
    Der SR würde daraufhin antworten:
    “ Nein, es sind 90 Minuten gespielt, das Spiel ist endgültig vorbei“!
    Das wäre dann doch eine Tatsachenentscheidung. Oder?

  • Ich gehe jetzt allein mit Sinn und Geist an die Sache, wobei meine persönliche Meinung die Gleiche gewesen wäre.


    Ein Spiel wird 5 Min. zu früh abgepfiffen und müsste demnach vom Sportgericht neu angesetzt werden. Hierzu muss ein großer Verwaltungsakt angestoßen werden (Sportgerichtsverhandlung, SR-Neuansetzung, etc). Hinzu kommen einige Kosten.


    Wer soll etwas dagegen haben, wenn ich diese vermeide und die letzten 5 Minuten nachspiele?


    Kein Verein wird dabei benachteiligt, ich habe meinen Fehler letztlich vermieden und eine Neuansetzung bleibt erspart.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich bin auch der klaren Meinung, dass dies ein offensichtlicher Fehler des SR war, den dieser dann auch korrigieren soll und kann! Also SR-Ball und weiterspielen!

    Wenn sich eine Mannschaft weigern sollte (z.B. weil sie in Führung lag), kann sie das ja tun und sehen, was sie damit beim Sportgericht erreicht. Dem SR wäre hier m.E. kein Vorwurf zu machen, da er alles getan hat, um das Spiel ordnungsgemäß weiterzuführen.

  • Ich sehe es auch so - eine Tatsachenentscheidung ist das, was der Schiedsrichter entscheidet. Er darf sich selbst jedoch korrigieren, soweit das Spiel noch nicht fortgesetzt bzw. endgültig beendet wurde. Wenn er also sofort nach dem Schlusspfiff und in Anwesenheit aller Spieler feststellt, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, das Spiel mit einem SR-Ball fortzusetzen und die restliche Zeit ordnungsgemäß spielen zu lassen.
    Anders wäre es, wenn die Spieler nach dem "Spielende" das Feld schon verlassen hätten, denn erst dann wäre meiner Meinung nach die Partie endgültig beendet. Nicht umsonst dürfen bis zum Verlassen des Feldes nach Abpfiff noch persönliche Strafen ausgesprochen werden. So sehe ich das zumindest.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Eine Tatsachenentscheidung ist etwas, wobei der Schiedsrichter zuerst die Ausgangssituation selbst erkennen muss und dann eine Entscheidung fällt.
    Beispiel:
    Zweikampf im Strafraum, der Ball geht ins Toraus. Der Schiedsrichter muss erst erkennen, ob der Angreifer oder der Verteidiger zuletzt am Ball war und fällt dann seine Entscheidung (Abstoß bzw. Eckstoß).


    Alles andere ist an sich gar keine Entscheidung, da dem Schiedsrichter die Ausgangssituation bekannt ist und ihm so das Regelwerk keinen Spielraum lässt. Er hat nur eine Möglichkeit.
    Beispiel:
    Ein spielberechtigter Spieler soll regulär eingewechselt werden, doch der Schiedsrichter lässt es nicht zu. Hierbei ist dem SR die Ausgangssituation bekannt (Spieler X soll gegen Spieler Y eingewechselt werden), doch er fällt die falsche Entscheidung (Nichtzulassung der Auswechslung).


    Letzteres wäre dann ein Regelverstoß, der oft Konsequenzen nach sich zieht.
    Für falsche Tatsachenentscheidungen kann man jedoch kaum belangt werden (es sei denn, man pfeift offensichtlich parteiisch etc.)


    Kurz gesagt kann man sich den Unterschied also durch folgende Frage merken:
    Wenn der SR jede Zeile des Regelbuchs auswendig gekonnt hätte, hätte er dann genauso gehandelt?


    Wenn ja: Tatsachenentscheidung.
    Wenn nein: Regelverstoß.

  • Danke erst einmal für Eure Meinungen!


    Im o.g. konkreten Fall entschied sich der SR, das Spiel mit SR-Ball fortzusetzen und die fehlenden 5 Minuten nachspielen zu lassen.
    Es kam allerdings, was kommen musste:
    Die eine Mannschaft erzielte in diesen 5 Minuten noch ein Tor zum 3:2-Sieg,
    die andere Mannschaft legte daraufhin nach Spielende Protest wegen SR-Fehler ein.


    Ich werde Euch informieren, sobald mir eine Sportgerichtsentscheidung bekannt geworden ist.


    Die im FSA herrschende Meinung, der vom SR gewählte Weg sei falsch, gründet sich offensichtlich auf Regel 5:

    Zitat

    Der SR darf eine Entscheidung nur ändern, wenn er festgestellt hat, dass sie falsch war...
    Voraussetzung hierfür ist, dass er die Partie weder fortgesetzt noch abgepfiffen hat.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von benny_lu;159675

    Anders wäre es, wenn die Spieler nach dem "Spielende" das Feld schon verlassen hätten, denn erst dann wäre meiner Meinung nach die Partie endgültig beendet. Nicht umsonst dürfen bis zum Verlassen des Feldes nach Abpfiff noch persönliche Strafen ausgesprochen werden. So sehe ich das zumindest.



    Bei persönlichen Strafen ist mit Verlassen des Spielfeldes die Strafgewalt beendet. Ich frage mich aber, ob man das hier so einfach übertragen kann. Es sind doch zwei paar Schuhe. Ich schließe mich der Ansicht des FSA an: wenn das Spiel abgepfiffen ist, ist es zu Ende und kann nicht wieder fortgesetzt werden.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D