Sperre für Jugendspieler und Pass mitgenommen ohne vorher die rote Karte zu bekommen?

  • Hallo liebe Schiedsrichter,


    mein Sohn, der in der C Jugend in württemberg spielt , wird wegen Schiedsrichterbeleidigung gesperrt. Die Beleidigung hat er allerdings nicht begangen , sondern nach Spielende, der Spieler der neben ihm gelaufen ist. Der hat nämlich " Pisser" gesagt, was der Schiri, der wohl ein paar Schritte hinter ihnen gelaufen ist, gehört hat. Versteht mich bitte nicht falsch, so ein Verhalten ist sicherlich nicht zu dulden und gehört bestraft. Aber doch dann bitte den richtigen. Als der Schiri in die Kabine kam und die Pässe zurückbrachte , sagte er nur , und den Pass von Nummer 15 behalte ich ein. Mein Sohn, war wie vom Donner gerührt, fragte noch warum , und der Schiri ging ohne Antwort aus der Kabine. Einen Einspruch einzulegen ist sicherlich machbar, liegt auch noch in der Frist, erfolgsversprechend ist es sicherlich nicht. Kostet den Verein viel Geld und bis die Verhandlung ist, sind die " Sperrwochen " sicherlich auch bald vorbei. Mir geht es eher darum, ob der Schiedsrichter einen Formfehler begangen hat, müsste er nicht die rote Karte einem Spieler zeigen? Mal davon abgesehen, dass unsere Mannschaft wirklich " hergepfiffen " wurde und der Schiri ein sehr provokantes Verhalten an den Tag legte , den Kindern gegenüber. Ja ich weiß, sicherlich eurer Meinung ein sehr subjektives Gefühl und sollte ja wirklich nicht vorkommen :o. Für mein Sohn ist es halt schon hart, er hat nichts gemacht und wird bestraft. Was meint ihr dazu?
    Danke für Eure Beitrage im Voraus

  • Es wurde hier im Forum schon mehrmals darauf hingewiesen, dass zu laufenden Sportgerichtsfällen keine Antworten zu erwarten sind.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ich kenne die Regularien im württembergischen Fussballverband nicht, möchte aber aus bayerischer Sicht dazu sagen: Eine :rote_karte: ist möglich nur solange sich der Schiedsrichter nach dem Schlußpfiff noch auf dem Spielfeld befindet. Außerhalb des Spielfeldes ist nur eine Meldung möglich. Ich glaube aber, dass es sich hierbei um DFB-Recht handelt. Paßeinzug gibt es in Bayern weder in dem einen noch in dem anderen Fall. Die Meldung ist jeweils dem betroffenen Verein zuzusenden, der auch sofort eine Stellungnahme gegenüber dem Sportgericht abgeben kann. In dieser könnte der Verein z.B. aufklären, dass nicht Spieler X. sondern Spieler Y. die Beleidigung begangen hat. Das Sportgericht würde dann den Spieler X. sofort wieder zum Spielbetrieb zulassen und dann den Spieler Y. bestrafen. Aber wie gesagt, so ist es in BAYERN.


    Es wäre wirklich an der Zeit, dass die 21 Landesverbände ihre Regulierungshoheit zugunsten von einheitlichen Bestimmungen im DFB-Bereich aufgeben. Aber davon werden wir in x-Jahren auch noch träumen. :flop:

  • Danke schon für eure Antworten, Kanarien, als laufendes " Sporgerichtsverfahren" sehe ich meine Anfrage ja nicht, ich wollte mich einfach hilfesuchend an euch wenden. Als Mutter ist das schon bitter zu sehen, wie dein Sohn leidet. Und wenn es eine kleine Chance gibt, ihm zu helfen, dann will ich sie wahrnehmen. Ich habe selbst lange Handball gespielt, ohne rote Karte ging da gar nichts und nach dem Spiel mussten die Trainer auch den Berichtsbogen unterschreiben. Das fehlt im Jugendfussball , wir wissen nicht mal was der Schiri reingeschrieben hat.

  • ich bin froh über jeden , der das liest, auch seinen Senf dazu abgibt, irgendwie bissel hilfreich , so nach dem Motto, geteiltes Leid ist halbes Leid. Bin über eure Sichtweisen gespannt

  • Offtopic:


    Zitat von gigi;157800

    Es wäre wirklich an der Zeit, dass die 21 Landesverbände ihre Regulierungshoheit zugunsten von einheitlichen Bestimmungen im DFB-Bereich aufgeben. Aber davon werden wir in x-Jahren auch noch träumen. :flop:


    So begeistert wäre ich von Einheitsregelungen nicht. Der DFB hat jetzt beschlossen, dass die U13 in ganz D 9:9 spielen muss. Das System ist im Kreis Zugspitz wichtig, im Kreis München schütteln sie nur den Kopf.
    Es gibt kein einheitliches Bayern, somit kein einheitliches D. Die Regularien müssen deshalb mindestens regional, wenn nicht lokal angepasst werden. Ich könnte da noch einige Beispiele nennen.


    Back to the Topic:


    Wenn Unrecht geschiet sollte man direkt handeln. Sofort beim Sportgericht anrufen und die Sache erklären. U.U. gibt das SG vorläufig den Spieler bis zum Urteil wieder frei. Wenn der Verein nichts unternimmt, kann man ruhig als Mama auch mal aktiv werden!

  • MODERATORENHINWEIS


    In unseren Forenregeln steht klar geschrieben, dass wir keine Beratung auf laufende Sportgerichtsverfahren abgeben.
    Wir können uns hier gerne darüber unterhalten in welchen Landesverbänden ein zeigen der Roten Karte nach Spielende wie lange möglich und notwendig ist. An der Tatsache, dass dies in dem geschilderten Fall geschehen ist, ändert dies jedoch nichts mehr. Außerdem gibt es dazu sicherlich schon Threads.


    Der Themenerstellerin rate ich sich an den Jugendleiter des Vereins zu wenden. Er kann weiteres prüfen oder veranlassen.


    Das Thema wird daher geschlossen

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !