Zwei kleine Regelfragen

  • Hallo zusammen


    Habe hier mal zwei kleine Fragen wo wir uns nicht ganz einig waren und es mehrere Meinungen gab, obwohl ich selber denke das es klare Antworten geben muss.


    Frage 1 : Einer Mannschaft wird kurz vor dem eigenen Torraum ein Freistoß zugesprochen. Da der Spieler den Freistoss kurz vor Spielende schnell ausführt, trifft er einen im Strafraum stehenden Mitspieler, von dem aus der Ball über die Torauslinie prallt. Wie ist hier zu entscheiden?


    und die zweite Frage:


    Bei der Strafstoßausführung läuft ein Spieler zur Ausführung an, mit dem weder der SR noch der Torwart gerechnet haben. Was ist zu veranlassen und wie ist zu entscheiden.


    Ich würde bei der ersten Frage auf Wiederholung des Freistoßes tippen da der Ball aus dem Strafraum gespielt werden muss.


    Und bei der zweiten Frage denke ich daß der Schütze klar erkennbar sein muss. Von daher Strafstoß Wiederholung mit klar erkennbaren Schützen. Beim Elfmeter ist ein Pfiff zwingend erforderlich.



    So nun würde ich gern Eure Meinung mal hören!


    Gruß Big Red

  • Die 2. aber falsch ;)
    Gab ja ne Regeländerung/anpassung (diese Saison glaube ich sogar), nach der wird die Ausführung nicht(!) unterbunden, sondern die Wirkung abgewartet.
    Geht der Ball ins Tor gibt es die Wiederholung ansonsten gibt es wie bei normalen Vergehen den IdF, wo Vergehen (in dem Fall, wo in Strafraum eingetreten). In jedem Fall gibt es die VW.


    Bei Wiederholung muss dann natürlich ein identifizierter Spieler anlaufen ;)

  • zu 2. die Ausführungen vom VSL des NFV:


    Frage:
    Der Strafstoß wird von einem Mitspieler des vorgesehenen Schützen ausgeführt. Der Torwart wehrt den Ball zu diesem Spieler ab.
    Antwort:
    Indirekter Freistoß für die abwehrende Mannschaft, wo der Mitspieler den Strafraum betrat.
    Erläuterung:
    Hier ist eine wesentliche Änderung eingetreten, da das Spiel nicht mehr sofort unterbrochen wird, wenn statt des zuvor identifizierten Schützen ein Mitspieler den Strafstoß ausführt. Ich interpretiere daraus, dass nun auch bei diesem Vergehen, wie auch bei allen anderen Vergehen, die Wirkung abzuwarten ist. Bleibt der Ball im Spiel oder wird er durch den Torwart zur Ecke abgewehrt, gibt es den indirekten Freistoß, wo der Mitspieler den Strafraum betrat. Wird der Ball ins Aus geschossen, gibt es den Abstoß. Wird der Strafstoß verwandelt, erfolgt die Wiederholung durch einen beliebigen Spieler der strafstoßberechtigten Mannschaft. Da bei Verstoß der indirekte Freistoß dort verhängt wird, wo der Spieler den Strafraum betrat, ist für mich auch nachvollziehbar, dass keine Verwarnung erfolgt.

  • Bei der Wiederholung zu Frage eins Stimme ich zu jedoch aus einem anderen Grund. Es ist richtig, dass der Ball den Strafraum verlassen muss um korrekt ins Spiel gebracht worden zu sein aber der Spieler hätte mit der Ausführung eh warten müssen, da sich kein Gegenspieler, bis der Ball im Spiel ist, im Strafraum befinden darf.


    Zur zweiten Frage ist Michaels antwort meiner Ansicht nach nichts mehr hinzuzufügen.

  • BerlinRef, in der ersten Frage handelt es sich um einen Mitspieler, nicht um einen Gegenspieler!
    Unabhängig davon darf eine Spielfortsetzung aus dem eigenen Strafraum m.E. auch ausgeführt werden, wenn sich noch Gegenspieler im Strafraum befinden. Nur wenn diese Gegenspieler ins Spiel eingreifen, sollte man unter Beachtung einer etwaigen Vorteilsgewährung wiederholen lassen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Erstmal vielen Dank für Eure Einschätzungen.


    Zur zweiten Frage hätte ich da noch eine Frage. Spielt es dabei eine Rolle ob der SR den Strafstoß angepfiffen hat oder nicht. Ist es da mit dem Abwarten der Wirkung dasselbe, als wenn der SR den Straßstoß nicht angepfiffen hätte?


    Big Red

  • Nein, ein Strafstoß, der nicht angepfiffen wurde, gilt als nicht korrekt ins Spiel gebracht und wird unabhängig vom Ergebnis wiederholt. Aber auch hier keine Verwarnung.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Zitat von almiko;149405

    Nur wenn diese Gegenspieler ins Spiel eingreifen, sollte man unter Beachtung einer etwaigen Vorteilsgewährung wiederholen lassen.



    Bist du dir sicher, dass man dann Vorteil gewähren kann? Muss die Spielfortsetzung nicht in jedem Fall wiederholt werden, wenn ein Spieler den Ball im Strafraum berührt. Sonst ist der Ball doch nicht korrekt ins Spiel gebracht worden, oder?

  • Ich schrieb bewußt von Eingreifen, nicht von Berühren. Bei einer Berührung gibt es eine Wiederholung. Wenn ein Angreifer aber z.B. durch Abkürzen durch den Strafraum den ballführenden Verteidiger, dem der Ab-/Freistoß aus dem Strafraum zugespielt wurde, attackiert, greift er ins Spiel ein, aber hier ist Vorteilsgewährung möglich.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)