Ich zitiere einfach mal ein paar Urteile aus KSJK-Urteilen der letzten Woche, die heute in den AM veröffentlicht wurden:
"Sportrechtsverfahren aufgrund der besonderen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der E-Junioren TSV R. gegen SpVg. A.K. am 02.10.2010:
Urteil:
1.) Der Trainer XXX von SpVg. A.K., wird wegen grob unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter mit einem 3-monatigen Betätigungsverbot im Bereich des WFLV bis einschließlich 29.01.11, sowie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 100.- € belegt.
2.) Der Verein TSV R. wird wegen Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 25.- € belegt."
E-JUGEND! - Da fehlen mir echt die Worte.
"Sportrechtsverfahren aufgrund des Nichtantreten einer Jugendmannschaft und des Einsenden eines Spielberichts mit Spielzeiten und -ergebnissen zum Meisterschaftsspiel der C-Junioren zwischen F.S. und SVK. am 03.10.2010, dass tatsächlich gar nicht stattgefunden hat.
Urteil:
1.) Das vorgenannte Spiel ist für beide Mannschaften als verloren zu werten.
2.) Wegen Nichtantreten einer Jugendmannschaft zu dem vorgenannten Spiel wird der Verein F.S. mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 50.- € belegt.
3.) Die Vereine F.S. und SVK werden wegen Vorspielens falscher Tatsachen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 50.- € belegt.
4.) Der Jugendleiter und Trainer Ö. von F.S. wird wegen Vorspielens falscher Tatsachen mit einem Verbot zur Ausübung der Ausbildungserlaubnis bis einschließlich 31.12.10 belegt.
5.) Der Betreuer H. von SVK, wird wegen Vorspielens falscher Tatsachen mit einem Verbot zur Ausübung der Ausbildungserlaubnis bis einschließlich 30.11.10 belegt."