Punktabzug bleibt wg. fehlender Berufung

  • Für mich ein nicht begreifliches Urteil, siehe hier.


    Also bei einer Berufung hebe ich doch das Urteil in gänze auf und mache ein Neues und nicht nur für eine Partei.

  • ... allerdings fehlen für eine Bewertung einige Informationen. Ich vermute aber stark, dass es, den Usancen folgend, zwei Verfahren (eines gegen jeden Verein) gab, so dass die Berufung in nur einem Verfahren naturgemäß auch nur zur Änderung dieses Urteils führen kann. Im Ergebnis wäre dies zweifellos korrekt, wenn auch dem Gefühl nach ungerecht.

  • Ich stehe wahrscheinlich auf dem Schlauch. Hatten denn beide Mannschaften einen Punktabzug bekommen?


    Grundsätzlich zeigt sich hier aber wieder, daß die Gesetzgebung und Rechtsprechung Lücken aufweist. Mich regt sowas auch immer auf, weil hier die Gesetze und deren Auslegung höher gestellt werden, als der gesunde Menschenverstand und allgemeines Rechtsempfinden.

  • Hier ist das Problemdadurch entstanden, das der Verein das Urteil akzeptiert hatte, dadurch ist wohl das Urtel rechtswirksam geworden und konnte so nicht mehr rückgangig gemacht werden. Auch durch das Aufheben des Urteils ist wohl trozdem die Rechtskräftigkeit des Urteil akzeptiert worden und deshalb bleieb der Punktabzug. Ist aber total bescheuert.

  • Zitat von A_Kappi;223

    Ich stehe wahrscheinlich auf dem Schlauch. Hatten denn beide Mannschaften einen Punktabzug bekommen?


    Grundsätzlich zeigt sich hier aber wieder, daß die Gesetzgebung und Rechtsprechung Lücken aufweist. Mich regt sowas auch immer auf, weil hier die Gesetze und deren Auslegung höher gestellt werden, als der gesunde Menschenverstand und allgemeines Rechtsempfinden.



    Recht empfindet aber jeder anders, deswegen ist das Einhalten der Vorschriften zur Urteilsfindung meienr Meinung nach unablässig, durch solche Fälle werden eben Präzedenzfälle geschaffen, die zur Änderung der Gesetze führen können....
    Schade natürlich für den Verein, aber man sollte nicht anfangen jegliche Urteile der Sportrichter in Frage zu stellen...

  • Hallo.
    Offensichtlich waren es zwei getrennte Verfahren, in denen es um die Verursachung des Spielabbruchs ging.
    Der eine Verein hat das Urteil in der ersten Instanz angenommen, der andre hat wegen der Rechtmäßgikeit des Abbruchs Einspruch gegen das Urteil eingelegt und hat dann in zweiter Instanz Recht bekommen. Ist dann zwar dumm für den Verein, der das Urteil angenommen hat und somit die Punkte einbüßen mußte, ändert aber nichts an der Rechtskräftigkeit der gefällten Urteile.
    Wie utzeee schon geschrieben hat, es geht nicht um den gesunden Menschenverstand - der auch immer im Blickwinkel des Betrachters liegt - sondern darum, ob man einen Präzedenzfall schafft oder nicht, was wieder eine ganz andere Sache ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles