Es war sehr wahrscheinlich gefährliche (und nicht schwere) Körperverletzung, und dafür sind die 6 Monate schon die Mindeststrafe. Von daher ist das ein mildes Urteil.

Spielabbruch nach Spielerausschreitungen
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Nunja, aber immerhin wurde der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung festgestellt. Das ist Genugtuung für all die, die sich Woche für Woche auf die Sportplätze begeben und genau solche Situationen fürchten.
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Und wenn er jetzt nur an einen Baum pinkelt wird die Bewährung aufgehoben. Da er offensichtlich nicht einsichtig ist, kann man warten bis er sich das nächste Mal prügelt. Dann ist er allerdings erst mal weg. Ich finde das gut, nur wenn hier richtig durchgegriffen wird, lernen die Leute sich zu benehmen.
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Zitat von Udo;163345
Und wenn er jetzt nur an einen Baum pinkelt wird die Bewährung aufgehoben.
Und da glaubst du dran?
Nichts für ungut, aber da gibts dann den Bewährungshelfer, der ihm eine gute Zeit bescheinigt und angibt, der BES würde sich bessern und sicherlich auch eine Wiedereingliederung in das berufliche Leben beginnen. Dabei würde eine Aufhebung der Bewährungsstrafe ganz bestimmt hinderlich wirken und somit einen Rückschritt für den fehlbaren Menschen darstellen.Aber naja, das würde jetzt etwas zu verkehrt laufen, wenn man darüber weiter diskutiert.