Innenraumbegrenzung

  • Ich hatte bisher noch nicht den Fall, dass ich einen Betreuer des Innenraumes verweisen musste, doch immer wenn ich eine Platzbegehung mache, frage ich mich wo ist der Innenraum zu Ende???
    Bestes Bsp bietet dort der ehemalige Ausweichplatz, eines Vereines in meiner Liga. Er wird momentan vergrößert, trotzdem möchte ich den alten "Lageplan" als Bsp. nutzen:



    (Hier gehts zum Lageplan!)


    Einziger Zugang zu diesem Platz bietet das Vereinsheim. Das Spielfeld ist schon sehr klein, damit es überhaupt auf das Gelände passt. Trotzdem ist der Zaun hinter den Toren und auf der "Gegenseite" nur knapp 3m vom Spielfeld entfernt. Auf der Seite an der das Vereinsheim steht sind es ca. 5-6m. Es gibt auch nur auf dieser Seite Werbebanden die einen Innenraum abgrenzen könnten.
    Muss ich als SR entscheiden wo dieser Innenraum zu Ende ist(Wenn ja: Wo würdet ihr auf diesem Platz den Innenraum begrenzen???), oder ist dies vom Platzinhaber festgelegt?

  • Erfahrung als SR kann ich da nicht vorweisen. Da ich aber in Bayern aktiv gespielt habe, kann ich aus der Erfahrung folgendes sagen:


    Auf meinem Heimatplatz haben die SR die Delinquenten auf die Tribüne oder den Balkon des Vereinsheimes verbannt. (Entfernung zu technischen Zone ca. 25 Meter)


    Auf Plätzen die eine nicht so ausgebaute Infrastruktur vorweisen konnten wurden die Delinquenten vor die Tür gesetzt. Platzverbot nannte sich das dann allerdings. Ich bin mir nicht sicher, ob das dem von Dir angesprochenen Innenraumverbot gleich kommt.