Na ja, der Sachverhalt ist nun doch schon ein ganzes Stück anders und daher nicht vergleichbar.
Der auslösende Sachverhalt wurde m.E. wohl formal-juristisch korrekt, aber nicht sehr geschickt abgehandelt. Ist es wirklich ein Problem, einen Fehler bei einer solchen Eintragung im sportgerichtlichen Verfahren zu korrigieren, allemal, wenn noch keine Folgen daraus entstanden sind?