Habe kürzlich einen SR sagen hören (sinngemäß): War keine Absicht, aber ein Handspiel war es trotzdem- es war nämlich eine unnatürliche Handhaltung.
Im gleichen Kontext wird dann davon gesprochen, dass nur absichtliches Handspiel ein Vergehen darstellt.
Da fragt sich der Laie: Was denn nun? Ist nur absichtliches Handspiel strafbar oder auch noch andere Berührungen des Balles mit dem Arm?
Das höre ich sinngemäß so jedes zweite Wochenende auf dem Platz.
Und dann machen sich die SR über Zuschauer/ Trainer/ Betreuer/ Spieler lustig, die ja alle die Regeln nicht kennen würden. Und der Kollege im obigen Beispiel ist verunsichert.
Nochmal: Mit "absichtlicher Ballberührung" nach der Regel ist eben mehr gemeint, als der Laie unter "Absicht" versteht. Deswegen werbe ich für präzise Ausdrucksweise.
Im SR-Sprachgebrauch hat sich der (meiner Meinung nach ungeeignete) Begriff der "unnatürlichen Handhaltung" etabliert. Ich habe es oben mit einer Definition eines Juristen versucht.
Die Definition von flietzpiepe finde ich auch sehr verständlich:
Flitzpiepe´s Definition unterstreicht, dass wir SR die Regel verstanden haben und weitestgehend richtig umsetzen. Das ist schon viel wert.
Die Kür wäre es meiner Meinung nach, die Regel so einfach zu formulieren, dass auch Laien sie umgehend richtig verstehen würden. Dann hätten wir SR auch weniger Stress, gerade im Strafraum die richtigen Entscheidungen zu fällen und diese zu vertreten.
Obiges Beispiel zeigt, wie heikel solche Entscheidungen sein können.
Und lass den Kollegen im obigen Beispiel das Tor anerkennen, da seiner Beurteilung nach eben kein "absichtliches Handspiel" vorlag. Einige Minuten später macht sich ein Verteidiger in Ampelmännchen-Manier auf der Linie breit und bekommt den Ball an den ausgestreckten Arm. Wenn der Kollege dann richtigerweise den Strafstoß gibt, vertehen das viele Akteure nicht und der Frust ist vorprogrammiert.



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