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Thema: Spielabbruch/ Anzeige wegen angeblicher "Spielerbeleidigung"/Rufmord

  1. #51
    Der Taxifahrende Reporter Avatar von gebi
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    Zitat Zitat von Lars Beitrag anzeigen
    Bist du dir da sicher? Ich denke es geht um viel mehr als die 30 Euro. Immerhin kann sowas den Ruf eines SR zerstören und das weitere pfeifen enorm erschweren, wenn es z.B. heißt, ach, da kommt der Skandal-SR wieder...
    Wenn so was ein "Skandal-Schiedsrichter" ist, dann hätten wir hier mehrere. Ich komm schon allein auf vier, die mir als Trainer das umstrittene Zitat gesagt haben.
    Ich weiß, die Situation ist bescheiden, aber was bringt es, da viel Energie hineinzulegen. das ist bald vergessen. Wie ich oben schon sagte, eine Berufung zu gewinnen wird äußerst schwer.
    ob Optimist oder Pessimist, der Mist ist immer der gleiche

  2. #52
    Avatar von Der Pfeifer
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    Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: Sind denn Einsprüche gegen Urteile bei der Spruchkammer nicht an Fristen gebunden? Und kann es sein, daß hier diese Fristen schon längst abgelaufen sind? Wenn ich das richtig gesehen habe, war der Vorfall im Mai. Jetzt haben wir den 1. August. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sind die meisten Einsprüche innerhalb von zwei bis vier Wochen zu stellen. Oder bin ich da jetzt total auf dem falschen Dampfer.

    Was die Sache selbst angeht, so schließe ich mich der Meinung von A_Kappi an.
    Auch wenn´s wehtut: Akzeptieren, runterschlucken, weitermachen.
    Deine Ansetzer werden schon wissen, wie sie das alles einzuordnen haben. Die kennen nämlich auf der einen Seite Dich aber auch ihre "Pappenheimer" in den Vereinen auf der anderen Seite.
    In jedem Fall aber würde ich mir an Deiner Stelle vom Obmann im DFBnet-Profil einen Sperrvermerk für diesen Verein eintragen lassen. Damit ist ausgeschlossen, daß Du in nächster Zeit wieder mit diesen "Sportfreunden" zu tun bekommst.
    Meine persönliche Meinung ist übrigens, daß ich Dir das Geschilderte glaube. Ich bin davon überzeugt, daß Du unschuldig bist. Warum? Weil ich in meiner langen Tätigkeit auch schon ähnliche Fälle erlebt habe, die mal zu Gunsten, mal zu Ungunsten der Schiris ausgingen.
    Aber glaube mir und auch den anderen hier im Forum: In ein paar Wochen, wenn die neue Saison wieder voll im Gange ist, interessiert das keinen Menschen mehr, denn so wichtig bist Du nicht und sind wir alle nicht.
    Also Kopf hoch und auf die neuen Aufgaben konzentriert.

  3. #53
    Avatar von Daniel
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    Fristen gelten erst dann, wenn das Urteil verkündet wurde. Ab dann hat man die Frist einzuhalten, wenn man Einspruch einlegen will.

    Vorsicht! Bissiger Benutzer mit Killerinstinkt ist unterwegs!

  4. #54
    Avatar von Der Pfeifer
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    Okay, da habe ich mich wohl geirrt, denn der Urteilstext, den ref05 veröffentlicht hat, scheint jüngeren Datums zu sein.
    Dennoch: Ich bleibe dabei: Akzeptieren, weitermachen.

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